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Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2006-12-13

Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-13

Wortprotokoll

Am 23. November 2005 unterbreitete der Bundesrat den eidgenössischen Räten die Botschaft zur Änderung des Patentgesetzes und zum Bundesbeschluss über die Genehmigung des Patentrechtsvertrags und der Ausführungsverordnung. Bei diesem Geschäft handelt es sich um eine zentrale wirtschafts- und gesellschaftspolitische Vorlage. Die Revision passt das Patentrecht dem technologischen Fortschritt und den internationalen Entwicklungen der vergangenen Jahre an. Sie will das innovative Klima sowie das Wirtschaftswachstum in der Schweiz fördern. Als Schwerpunkt trägt die Revision dem für die Schweizer Wirtschaft bedeutenden Bereich der Biotechnologie besser Rechnung und stellt einen angemessenen Patentschutz für biotechnologische Erfindungen sicher.

Die Biotechnologie ist eine zukunftsorientierte Technologie. Ihre Entwicklung verspricht wichtige Beiträge zur Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen. Die Schweizer Forschung und Industrie belegen in der Biotechnologie weltweit einen Spitzenplatz. Diese führende Rolle gilt es für unser rohstoffarmes Land zu behaupten. Dies erfordert nicht nur Anstrengungen der Unternehmen, ebenso müssen die Rahmenbedingungen für die Forschung und Entwicklung in unserem Land verbessert werden. Der Schutz von Erfindungen durch Patente ist dabei zentral. Patente sind eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung der Innovationskraft. Das gilt bei dieser kostenintensiven Schlüsseltechnologie ganz besonders. Ohne Patente gäbe es in unserem Land keine zu Innovationen führende Forschung, jedenfalls keine durch Unternehmen finanzierte Forschung.

Beim Schwerpunkt der Vorlage geht es freilich nicht nur um Wirtschaftswachstum. Vielmehr stehen den Anliegen der Wirtschaft die vielfältigen Positionen der Gesellschaft, von Ethik und Forschung gegenüber. In der breiten Öffentlichkeit geben besonders ethische Fragen immer wieder Anlass zu Diskussionen. Der Gesetzentwurf des Bundesrates berücksichtigt die Interessen der Wirtschaft ebenso wie generelle Interessen des Gemeinwohls, namentlich ethische und soziale Gesichtspunkte. So bestätigt der Gesetzentwurf einerseits die bestehende Möglichkeit, Erfindungen in der Biotechnologie durch Patente zu schützen. Er setzt damit klare Zeichen im internationalen Standortwettbewerb um Forschungsausgaben. Andererseits enthält der Gesetzentwurf auch ein ausgewogenes Bündel von Schranken. So verdeutlicht etwa die Vorlage die Grenzen der Patentierbarkeit beim Menschen sowie bei Gensequenzen und konkretisiert auch [PAGE 1840] den allgemeinen Vorbehalt der öffentlichen Ordnung und der guten Sitten.

Neu ist auch ein Katalog von Ausnahmen von den Wirkungen des Patentes. Dieser Katalog beinhaltet zum Beispiel ein breites Forschungsprivileg, das Versuchsprivileg zur Förderung von Generika sowie Ausnahmen zugunsten der Landwirtschaft. Diese Schranken sollen eine Beeinträchtigung der Forschung und Behinderung der Weiterentwicklung von Erfindungen vermeiden. Sie sollen einen Ausgleich zwischen den vielfältigen Interessen von Gesellschaft, Ethik, Forschung und Wirtschaft bestmöglich herstellen.

In der Kommission waren wir uns einig, dass der Forschungsplatz nur nachhaltig erhalten werden kann, wenn ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen der Erfinder und denjenigen der Allgemeinheit gefunden werden kann. Es bestanden freilich unterschiedliche Ansichten darüber, wie der Interessenausgleich am besten zu finden sei. Wir werden auf die einzelnen Diskussionspunkte bei den einzelnen Gesetzesartikeln zurückkommen. Der Entwurf des Bundesrates erwies sich in der Beratung der Kommission jedenfalls als goldener Mittelweg, dem die Kommission grundsätzlich folgen konnte.

Es geht bei der Vorlage aber nicht nur um biotechnologische Erfindungen. Ein wesentlicher weiterer Teilaspekt der Revision ist der Vorschlag für eine Zwangsexportlizenz für patentgeschützte Medikamente in Entwicklungsländer, welche zu einem für sie erschwinglichen Preis Medikamente beschaffen können sollen, falls sie diese zur Bekämpfung gravierender Gesundheitsprobleme benötigen.

Die Vorlage sieht ferner die Ratifizierung des Patentrechtsvertrags vor. Der Patentrechtsvertrag, ein internationales Abkommen, vereinheitlicht eine Reihe von wichtigen Formvorschriften. Ziel der Rechtsangleichung ist es, die administrativen Verfahren, an die der Patentschutz anknüpft, benutzerfreundlicher und effizienter zu machen. Der Patentrechtsvertrag soll es Patentbewerbern und Patentinhabern erleichtern, für ihre Erfindungen in vielen verschiedenen Ländern Schutz zu erlangen und aufrechtzuerhalten.

Die Revision trägt noch weiteren Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung. Hervorzuheben sind die Massnahmen zur Bekämpfung der Produktepiraterie. Die Piraterie an geistigem Eigentum hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Wer im Ausland je von fliegenden Händlern angesprochen wurde, die auf der Innenseite ihres Mantels quasi einen Marktstand mit gefälschten "Schweizer" Uhren vorzeigten, kennt die Problematik. Die volkswirtschaftlichen Schäden sind enorm. Die innovativen Schweizer Unternehmen sind stark betroffen. Neben den Verlusten für die Schweizer Wirtschaft zählen aber auch die Schäden für die Konsumenten. Das bisherige zivil- und strafrechtliche Instrumentarium hat die Piraterie nicht eindämmen können. Die Vorlage schlägt daher wirksamere Massnahmen zur Bekämpfung der Piraterie vor.

Alle diese Teilaspekte stossen auf breite Akzeptanz und waren in der Kommission daher auch praktisch unbestritten. Der grösste Streitpunkt war die Frage der Erschöpfung im Patentrecht. Die Kommission beschloss, diese Thematik aus der Vorlage herauszulösen und den Artikel, in dem der Bundesrat die nationale Erschöpfung in den Entwurf aufnehmen wollte, zu streichen. Das betrifft Artikel 9a. Die Kommission ist der Meinung, dass die verschiedenen Aspekte der Thematik einer vertieften Überprüfung bedürfen, bevor man sich auf eine Variante einigen kann. Indem die Frage der Erschöpfung aus der Vorlage herausgelöst wird, kann der Schutz des geistigen Eigentums an biotechnologischen Erfindungen ohne Verzögerung behandelt werden. Einige Kommissionsmitglieder waren demgegenüber der Auffassung, dass anhand der zahlreichen Studien, die zu diesem Themenkomplex vorliegen, heute entschieden werden könne.

Dieser Streitpunkt vermag die Bedeutung des Patentrechtes nicht zu schmälern. In ihrem Schwerpunkt handelt es sich bei dieser Gesetzesrevision um eine zentrale wirtschafts- und gesellschaftspolitische Vorlage, welche die Standortattraktivität des Forschungs- und Wissensplatzes Schweiz massgeblich beeinflusst. Darin war sich die Kommission über die Parteigrenzen hinweg einig. Die Kommission ist daher ohne Gegenstimme auf die Vorlage zur Änderung des Patentrechtes eingetreten.

Namens der Kommission beantrage ich Ihnen ebenfalls, Eintreten auf die Vorlage zu beschliessen.