Vischer Daniel · Nationalrat · 2006-12-13
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2006-12-13
Wortprotokoll
Dieses Gesetz ist, auch wenn es einen Kompromiss darstellt, im Endergebnis pharmalastig. Es ist ein Gesetz, das immer noch zu stark die Sprache der Gentechnologie spricht.
Lebewesen, biologische Prozesse sind an sich nach normalem Verständnis des Patentgesetzes gar nicht patentierbar, denn niemand wird im Ernst behaupten, wir seien diesbezüglich mit Erfindungen konfrontiert. Indessen hat sich auf Druck der Gentechnologie bei den Patentämtern eine gewisse juristische Rabulistik durchgesetzt, wodurch eine weitgehende Zulassung solcher gentechnologischer Erneuerungen als Erfindungen gewissermassen patentiert wurde. In diesem Sinne ist es richtig, dass mit diesem Gesetz Schranken gesetzt werden. Das Gesetz ist nötig, aber nicht in dieser Form. Wir können dem Gesetz nur zustimmen, wenn den Minderheitsanträgen Rechnung getragen wird, die diesen fahlen Kompromiss zu einem echten Kompromiss machen und tatsächlich die Patentierbarkeit des Lebens noch mehr einschränken.
Ein zweiter Bestandteil hiesiger Auseinandersetzungen ist die Frage der Parallelimporte, patentrechtlich gesprochen der "Erschöpfung". Wie Sie wissen, ist die Kommission mehrheitlich für Streichung der entsprechenden Passagen in Artikel 9a. Das ist eigentlich eine Ironie der Geschichte: Es war ja gerade der Bundesrat, der erst nach dem berühmten Kodak-Entscheid die Frage der Parallelimporte ins Patentgesetz hineinnahm. Nun ist es der gleiche Bundesrat, der dies mit einigen von Ihnen wieder kippen will. Da verstehe ich die Logik nicht. Klar ist aber, dass der federführende Bundesrat der vehemente Verteidiger der inländischen Erschöpfung und mithin Bekämpfer der Parallelimporte ist. Beredtes Beispiel ist seine Aussage vom vergangenen Montag, Parallelimporte brächten preislich gar nicht viel. Die Unterlagen, die der Kommission vorlagen, dokumentieren indessen das Gegenteil, und wir fragen uns schon, ob eigentlich die Pharmaindustrie und andere Monopolisten im Bundesrat nunmehr das Sagen haben, dass mit derartiger Verve gegen die Parallelimporte gekämpft wird.
An sich müssten wir ja davon ausgehen, dass in diesem Saal diesbezüglich Konsens besteht. Alle sprechen an vorderster Stelle von Öffnung, Frau Bundesrätin Leuthard. Heute haben wir ein Gesetz, das die Lackmusprobe darstellt: Es zeigt, ob Ihre Sprache nur eine Sprache gegenüber den Medien ist oder ob sie im parlamentarischen Alltag tatsächlich ihren Niederschlag findet.
Wo liegt nun das Problem? Wir haben zwischen inländischer und einer anderen Form der Erschöpfung zu entscheiden. Eine inländische Erschöpfung wollen all jene nicht, die sich für tiefere Preise aussprechen. Sie können sich heute nur zugunsten der internationalen Erschöpfung im Sinne des Antrages Leutenegger Oberholzer aussprechen. Es hat sich aufgrund juristischer Abklärungen tatsächlich gezeigt, dass die zuerst favorisierte regionale Erschöpfung heute nicht möglich ist. Es muss uns aber niemand sagen, die Sache sei nicht abgeklärt. Seit mehr als fünf Jahren wird um diese Frage herumgeredet, seit mehr als fünf Jahren werden Gutachten hin und her geschoben! Wenn wir fünf weitere Gutachten einholen, werden jene, die gegen die internationale Erschöpfung sind, gleichwohl sagen, sie sei gar nicht möglich. Entscheiden Sie also heute respektive am nächsten Sitzungstag, an dem wir das behandeln! Wir haben genügend Grundlagen. Juristisch ist die Sachlage klar: Die internationale Erschöpfung ist möglich, alles andere ist Verhinderungspolitik!