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Bortoluzzi Toni · Nationalrat · 2006-12-14

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-14

Wortprotokoll

Es geht hier tatsächlich nur um eine Fristverlängerung, aber die Bedeutung dieser Fristverlängerung rechtfertigt es, ein paar materielle Bemerkungen anzubringen.

Im Bereich des Gesundheitswesens gibt es verschiedene Probleme, die gelöst werden müssen. Das ist, denke ich, mittlerweile unbestritten. Wer nun aber glaubt, man könne den Revisionsbedarf allein mit Korrekturen im KVG abdecken, verkennt die Hoheit und die Bedeutung der Kantone im Gesundheitswesen. Man kann mit den noch hängigen, vom Bundesrat vorgeschlagenen KVG-Teilrevisionen einiges verbessern - sofern man dann auch die Weichen richtig stellt -, die kantonale Hoheit hingegen bleibt bestehen und setzt Grenzen. Es wird ja immer wieder gesagt, die Koordination könne problemlos auf Gesetzesebene bewältigt werden. Seit zehn Jahren hätten die Kantone, um ein Beispiel zu nennen, den Auftrag, Daten zu erheben, die Betriebsvergleiche ermöglichen. Qualitäts- und Preisvergleiche sind ja Grundlage für transparente Patienteninformationen und Wettbewerb. Wir müssen aber feststellen, dass diese Koordination in den Kantonen nicht funktioniert, und der Bund hat keine Kompetenz, dazu notwendige Grundlagen verbindlich einzufordern.

Das Verhalten der Kantone ist nicht im Interesse des Prämienzahlers; es braucht eine Verfassungsgrundlage auf Bundesebene, welche diese Koordination sicherstellt. Ich bin - das gilt es hier auch anzumerken - nicht der Meinung, dass Zentralismus die Lösung aller Probleme und besonders erstrebenswert sei. Es wäre falsch zu glauben, man könne damit alle Probleme lösen. Aber hier ist der Bund gefordert und eine Grundlage notwendig. Die Kantone haben trotzdem einen Versorgungsauftrag im Gesundheitswesen, den sie erfüllen können und müssen. Das Gesundheitswesen kann aber nicht abgeschottet, innerhalb von Kantonsgrenzen weiterentwickelt werden. Es braucht schweizweit gültige Regeln für die am Gesundheitswesen Beteiligten.

Wir haben eine Volksinitiative, welche die heute bestehenden Koordinationsmängel beseitigt, und wir haben dazu einen direkten Gegenvorschlag des Ständerates, der meines Erachtens etwas umfassender formuliert ist, dafür aber weniger verbindliche Aussagen macht. Es lohnt sich in diesen für unsere Bevölkerung wichtigen Fragen, die Vorschläge einer detaillierteren Prüfung zu unterziehen. Es ist notwendig, und letztlich ist es ein Teil der Verbesserung unseres Gesundheitssystems.

Ich bitte Sie also namens der SVP-Fraktion, hier der Mehrheit zu folgen.