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Jutzet Erwin · Nationalrat · 2000-10-05

Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-10-05

Wortprotokoll

Gegenstand dieser Vorlage bildet eine Änderung des Obligationenrechtes, genauer genommen des Kapitels bezüglich des Arbeitsrechts. Es geht um die arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, um eine Anhebung der Streitwertgrenze von 20 000 auf 30 000 Franken, bis zu welcher das Verfahren unentgeltlich sein soll.

Das geltende Recht sieht bestimmte bundesrechtliche Verfahrensvorschriften im Arbeitsrecht vor, so beispielsweise ein einfaches und rasches Verfahren, aber auch ein unentgeltliches Verfahren bis zu einer Streitwertgrenze von 20 000 Franken. Ursprünglich, seit 1972, war das Verfahren bis zu einer Streitwertgrenze von 5000 Franken unentgeltlich. 1988 wurde dieses Gesetz revidiert und eine Streitwertgrenze von 20 000 Franken eingeführt. Die Parlamentarische Initiative Thanei zielt darauf ab, diese Streitwertgrenze auf 30 000 Franken anzuheben.

Die Kommission für Rechtsfragen hat bei den Kantonen, den Sozialpartnern und beim Bundesgericht ein Vernehmlassungsverfahren durchführen lassen. 18 Kantone haben diese Parlamentarische Initiative begrüsst, 8 Kantone waren eher negativ eingestellt, wobei von diesen 8 Kantonen noch 3 eine Anhebung auf 25 000 Franken und der Kanton Genf eine grössere Anhebung, nämlich auf 40 000 Franken, gewünscht hätten.

Die Kommission für Rechtsfragen hat diese Frage eingehend behandelt und namentlich auch den Einwand geprüft, wonach - wie die Gegner meinen - eine derartige Anhebung zu einer Mehrbeanspruchung der Gerichte führen könnte. Sie hat sich überzeugen lassen, dass das nicht zutrifft, weil sich z. B. schon heute sehr viele Leute auf 20 000 Franken beschränken, obwohl ihre Forderung 25 000 oder 30 000 Franken wäre, um eben vom unentgeltlichen Verfahren profitieren zu können.

Der Bundesrat hat diese Vorlage in seiner Stellungnahme ebenfalls begrüsst.

Ich bitte Sie also, dieser Parlamentarischen Initiative in der zweiten Phase ebenfalls zuzustimmen.