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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-12-14

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-12-14

Wortprotokoll

Ich mache mir über die Ergebnisse der nachfolgenden Abstimmung keine Illusionen. Trotzdem möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir diese Obergrenze von 14 Prozent nicht als eine politische Grenze gesetzt haben, sondern dass sie das Ergebnis von mehreren versicherungstechnischen Berechnungen ist. Diese haben unter der Annahme von verschiedenen Szenarien stattgefunden, und die Szenarien entsprechen dem, was beim Bund personalpolitisch in den nächsten Jahren zu erwarten ist. In diesen Szenarien ist einmal die Tatsache eingeschlossen, dass wir Stellenabbau betreiben werden, dass wir die Probleme in Bezug auf die Situation der 45- bis 54-Jährigen lösen wollen, dass wir die Überbrückung geregelt haben und dass in diesem Zusammenhang eben ein gewisser Spielraum erforderlich ist. Wenn wir von den heutigen Annahmen für das Jahr 2008 ausgehen, dann erwarten wir, dass die Spielräume bis zu etwa 12,9 Prozent ausgereizt sein werden; also sind wir dann immer noch bei etwa 13 Prozent, aber wir haben sehr wenig Möglichkeiten, unerwartete Ereignisse aufzufangen. Es geht - es wurde gesagt - um einen Betrag von 15 Millionen Franken pro Jahr.

Ich meine, dass jeder Franken zählt - selbstverständlich -, das weiss ich als Finanzminister. Aber hier geht es eben auch darum, unerwünschte Situationen zu verhindern, die dann entstehen, wenn die versicherungstechnischen Berechnungen, die wir angestellt haben, zutreffen. Ich will auch zugeben, dass für mich die untere Begrenzung sehr viel wichtiger ist. Und da haben Sie die 9 Prozent zum Glück verlassen und haben sich dem Begrenzungsvorschlag des Bundesrates von 11 Prozent angeschlossen. Das ist einmal ganz sicher der Bereich, bei dem wir überhaupt zu agieren beginnen können. Und jetzt ginge es darum, eben auch noch den Spielraum nach oben zu definieren.

Daher ersuche ich Sie, sich in diesem Punkt, in dieser letzten Differenz, dem Ständerat anzuschliessen.