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Stahl Jürg · Nationalrat · 2006-12-14

Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-14

Wortprotokoll

Mit dem dringlichen Bundesgesetz vom 8. Oktober 2004 wurde im KVG eine Übergangsbestimmung zur Einfrierung der Pflegetarife eingeführt. Gemäss dieser Bestimmung dürfen die vom Departement aufgrund von Artikel 104a festgesetzten Rahmentarife nicht mehr überschritten werden. Da die Revision der Pflegefinanzierung nicht wie geplant am 1. Januar 2007 in Kraft treten kann, beantragt die Kommission, das dringliche Bundesgesetz bis zum 31. Dezember 2008 zu verlängern. So ist gewährleistet, dass die neue Regelung lückenlos an die geltende anschliessen kann.

Die SGK hat an der Sitzung vom 2. November 2006 die parlamentarische Initiative diskutiert und behandelt. Die Verlängerung an sich war in der Kommission unbestritten. Mit zwei differenten Anträgen, welche mit der Verlängerung des dringlichen Bundesgesetzes bis zum 31. Dezember 2008 jährliche Anpassungen der Tarife fordern, wurde in diesem Rahmen eine Mini-KVG-Revision behandelt. Die Mehrheit der Kommission befürwortet es, dass die Tarife jährlich an die Teuerung angepasst werden, erstmals am 1. Januar 2007. Dieser Antrag wurde mit 13 zu 10 Stimmen zum Mehrheitsantrag erhoben.

Die Minderheit I (Goll), deren Antrag in der Kommission mit 8 zu 13 Stimmen unterlag, will die Tarife jährlich an die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) anpassen, erstmals ebenfalls am 1. Januar 2007. Die Kostenfolgen sind bei der Mehrheit infolge der geringen Teuerung klein; bei der Anpassung an die Kostenentwicklung in der OKP wären sie deutlich grösser.

Die Minderheit II (Gutzwiller) will das dringliche Bundesgesetz ohne Anpassungen irgendwelcher Art verlängern, wie es übrigens der Erstrat auch schon getan hat.

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen, die Mehrheit zu unterstützen.

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