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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2006-12-18

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-18

Wortprotokoll

Sie erinnern sich: Im August letzten Jahres wurden grosse Teile unseres Landes von einer Unwetterkatastrophe heimgesucht. Siebzehn Kantone waren betroffen, mit Schäden von über 2 Milliarden Franken im privaten Bereich und von über 500 Millionen im öffentlichen Bereich, beispielsweise im Wasser- oder im Strassenbau, in der Wald- und Forstwirtschaft.

Entgegen der bis anhin üblichen Praxis, wonach bei grossen Naturereignissen Bundesleistungen an die Kantone mit einer Sonderbotschaft über das Parlament bewilligt wurden, hat nun der Bundesrat gerade im letzten Fall davon Abstand genommen. Der Bundesrat hat in eigener Kompetenz und in eigener Verantwortung 251 Millionen Franken, das sind 49 Prozent der Schadensumme, als Bundeshilfe für die direkt betroffenen Kantone beschlossen. Das gilt es durchaus zu anerkennen, aber es liegen immer noch Härtefälle vor.

Wenn man nun aber die Betroffenheit der einzelnen Kantone genauer unter die Lupe nimmt, stellt man fest, dass es vor allem die drei Urschweizer Kantone Uri, Ob- und Nidwalden sind, welche im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl übermässig von den Restkosten betroffen sind. Diese liegen im Schnitt der 17 betroffenen Kantone etwa bei 35 Franken pro Kopf der Bevölkerung, für Uri sind es aber 300, für Nidwalden annähernd 900 und für Obwalden sogar über 1000 Franken.

Bis dato hat sich der Bundesrat bei der Ausarbeitung von Sonderbotschaften immer auf Artikel 44 Absatz 2 unserer Bundesverfassung berufen, welcher den Bund gegenüber den Kantonen zur sogenannten Rücksichts- und Beistandspflicht ermahnt. Ausgerechnet jetzt, bei der Bewältigung des letzten Naturereignisses von 2005, welches die vorangegangenen von beispielsweise 1987 oder 1991 im Ausmass weit übertroffen hat, soll ein Paradigmenwechsel erfolgen. Der Bundesrat argumentiert dabei in erster Linie, und das ist auch ein wenig verständlich, finanzpolitisch. Dabei rückt er aber die staatspolitische Dimension in den Hintergrund.

Hier gilt es nun den Hebel anzusetzen. Jeder Obwaldner und jede Obwaldnerin hat nämlich nach Abzug der Bundesleistungen 1050 Franken an Restkosten zu bezahlen. Wenn man dies nun in Relation zur Einwohnerzahl des bevölkerungsreichsten Kantons der Schweiz setzt, nämlich des Kantons Zürich mit seinen 1,3 Millionen Einwohnern, dann hätte dieser noch etwa 1,5 Milliarden Franken zu leisten. Ich bin mir nicht ganz so sicher, ob die gleichen Personen als Sprecher der Kommissionsmehrheit hier am Rednerpult erscheinen und die Ablehnung der Motion beantragen würden, wenn das Ereignis den Kanton Zürich in diesem Ausmass betroffen hätte. Damit sind wir wieder bei der staatspolitischen Dimension dieser Angelegenheit angekommen.

Im Ständerat wurde in der Herbstsession eine fast gleichlautende Motion mit der genau gleichen Forderung, wie sie heute zur Diskussion steht, als Kommissionsmotion der UREK des Ständerates ohne Gegenstimme angenommen. Damit hat der Ständerat nicht nur ein deutliches Zeichen für die betroffenen Kantone gesetzt, nein, er hat auch unserem Rat signalisiert, wie die Eidgenossenschaft in Zukunft mit der so vielgelobten Solidarität innerhalb des eigenen Landes jeweils umzugehen gedenkt.