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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2006-12-18

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-18

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion nimmt den Bericht 2006 über die Beziehungen zur Uno zustimmend zur Kenntnis.

Der Bericht wurde soeben in seinen Grundzügen bereits von den Kommissionssprechern vorgestellt, deshalb halte ich mich kurz und beschränke mich auf einen Kommentar zu einigen Aspekten des Berichtes. In Bezug auf die Umsetzung der Beschlüsse des Millenniumsgipfels beschränke ich mich auf das Thema Frieden und kollektive Sicherheit sowie auf die zugegebenermassen kleinen Schritte der organisatorischen Reformen der Uno, insbesondere das Problem der nicht mehr zeitgemässen Zusammensetzung und Machtbefugnisse des Sicherheitsrates.

Zuerst aber noch ein paar Bemerkungen zum wichtigsten und aus der Sicht der Schweiz erfreulichsten Faktor in diesem Bericht, nämlich zur Schaffung des Menschenrechtsrates, der die bisherige Menschenrechtskommission ablöst und auf Initiative der Schweiz und aufgrund intensiver diplomatischer Arbeit sogar mit Sitz für die Schweiz zustande gekommen ist. Die Schweiz besetzt ein Vizepräsidium. Der Rat hat 47 Mitglieder für drei Jahre - mit der Möglichkeit einer Wiederwahl - gewählt. Aus meiner Sicht liegt ein Vorteil dieser neuen Institution in der Tatsache, dass sie damit ein nicht gerade ständiges, aber doch wesentlich kontinuierliches Instrument bietet, um die Menschenrechte und die internationale Zusammenarbeit zu pflegen. Schwere Menschenrechtsverletzungen können jederzeit behandelt werden, der Rat hat einen Mechanismus zur universellen Überprüfung der Uno-Mitgliedstaaten.

Obwohl der Bundesrat in seinem Bericht die Schaffung des Menschenrechtsrates zu Recht als einen der wichtigsten Erfolge der Schweiz seit dem Uno-Beitritt bezeichnet, ist der Bericht insgesamt doch wohltuend realistisch, denn er sagt auch sogleich, dass für den zukünftigen Erfolg des Menschenrechtsrates entscheidend sein wird, dass eine effiziente Funktionsweise gefunden wird. Gerade hier kann die Schweiz sich einbringen. Es ist sehr wichtig, dass dieser neue Menschenrechtsrat nicht in dem Sinne verpolitisiert wird, dass die ideologisch-politischen Konfliktlinien in diesen Rat hineingebracht werden. Das soll nicht oder möglichst wenig geschehen - eine einigermassen illusorische Hoffnung. Wenn die Schweiz eine Rolle spielen und dabei glaubwürdig bleiben will, sind es vor allem solche Beiträge im institutionellen Bereich: nämlich Foren zu bieten, wo Lösungen erarbeitet werden können, ohne dass man Parteien bevorzugt. Den zuständigen Personen ist zu diesem Erfolg zu gratulieren. Es ist zu hoffen, dass die hohen Erwartungen in den Menschenrechtsrat auch zumindest teilweise erfüllt werden können; dann wäre schon viel erreicht.

Zum Thema Frieden und kollektive Sicherheit: Zu Recht stellt der Bericht fest, dass die Gipfelergebnisse immer auch einen Spiegel der internationalen Beziehungen darstellen, und er erwähnt dabei die wachsende Rivalität zwischen den USA und China, den Auftritt neuer Grossmächte wie Japan oder Indien, die zunehmende Profilierung der EU und von Staaten wie Ägypten, Pakistan oder Kuba, die als markante Sprecher der sogenannten Dritten Welt auftreten. Im Bereich Frieden und kollektive Sicherheit hat die Schweiz sich dafür engagiert, dass die Mitglieder des Sicherheitsrates im Fall von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und schweren Verstössen gegen das humanitäre Völkerrecht nicht von ihrem Vetorecht Gebrauch machen sollen.

Nach wie vor sind Ereignisse, wie sie in Darfur geschehen, Herausforderungen für die Uno. Wenn die Gemeinschaft nicht fähig ist, in derartig katastrophalen Lagen wirksam etwas auszurichten, verliert sie viel von ihrer Glaubwürdigkeit. Hier sind die Anstrengungen der Uno und auch der Schweiz deutlich zu verstärken, denn wenn die Uno nicht in der Lage ist, derartige Probleme zu lösen, untergräbt sie eigentlich ihre eigene Existenzberechtigung. [PAGE 1919]

Zum Problem des Sicherheitsrates: Es besteht Konsens darüber, dass die Strukturen des Sicherheitsrates anzupassen sind. Ebenso klar aber ist, dass grundsätzliche Reformen wie eine Erhöhung der Sitzzahl im Sicherheitsrat oder eine Einschränkung des Vetorechtes am Beharrungsvermögen der permanenten Mitglieder und an diversen Rivalitäten unter den anderen Mitgliedern scheitern werden. Deshalb ist die Strategie der Schweiz absolut richtig, sich auf einen anderen Aspekt zu konzentrieren, nämlich auf die Änderung der Arbeitsweise des Sicherheitsrates. Ziele sind hier: vermehrte Transparenz der Entscheidungsprozesse, mehr Möglichkeiten der Mitarbeit für Nichtmitglieder des Sicherheitsrates, die Einschränkung des Gebrauches des Vetorechtes im Falle von Völkermord und anderes.

Bei solchen Bestrebungen sind unsere Vertreter bei der Uno ausdrücklich zu unterstützen. Sie entsprechen den Möglichkeiten eines Kleinstaates wie der Schweiz, nämlich pragmatisch, realistisch und lösungsorientiert zu arbeiten, sich in Konflikten zurückzuhalten und darauf hinzuarbeiten, dass die Uno als Gemeinschaft an Glaubwürdigkeit gewinnt. Auch der Bericht hat diese Qualitäten; besonders hat diese Qualitäten aber die Arbeit, die in diesem Bericht dokumentiert ist, und diese verdient ausdrücklich unsere Anerkennung.