Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-12-19
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-12-19
Wortprotokoll
Ich möchte mich zuerst bei Herrn Vischer für meine männlich-sonore Stimme entschuldigen - es tut mir leid.
Dieser Artikel ist hier in seiner ganzen Entstehungsgeschichte, im Inhalt falsch dargestellt worden. Es gab zwei Positionen: Die Position der Pharmaindustrie - bei Biotechnologie und Gentechnologie ist natürlich die Pharmaindustrie massgebend - war auf den Schutz der ganzen Gensequenz ausgerichtet; das ist ja begreiflich. Die Vertreter der anderen Seite - namentlich auch Leute, die Sie jetzt genannt haben, wie Hochschulprofessoren - möchten natürlich möglichst keinen Schutz geben, damit sie von den Forschungsergebnissen derjenigen, die viel Geld ausgegeben haben, profitieren können. Diesen extremen Vorschlag nimmt jetzt die Minderheit hier auf. Das ist nicht der Kompromissvorschlag, sondern es ist der extreme Vorschlag. Es ist nicht wahr, dass das ursprünglich unser Vorschlag war - Herr Vischer, Sie können die Botschaft nachlesen. Wir haben in der Botschaft diese Extremauffassung behandelt und Ihnen gesagt, warum wir diese extreme Position ablehnen. Nach dieser ist es so, dass nur gerade eine einzige Funktion geschützt wäre. Aber die Meinung der Pharmaindustrie konnten wir auch nicht berücksichtigen, das heisst, wir haben sie nicht berücksichtigt. Wir haben ihr nur den Schutz für Sequenzabschnitte einer Teilsequenz oder einer Sequenz zugestanden, welche die im Patent konkret beschriebene Funktion erfüllen. Es kann sein, dass es dort auch andere Funktionen gibt, aber der Schutz gilt nur für dieses Abschnittchen.
Es ist gesagt worden, das sei der entscheidende Artikel; er ist insofern entscheidend, als dieses Gesetz Schiffbruch erleiden wird, wenn dieser Kompromiss auseinanderfällt - das will die links-grüne Seite hier natürlich, weil sie diese Patente ja fundamental bekämpft. Wenn man den Antrag der Minderheit unterstützt, wird die Pharmaindustrie nicht mitmachen; wenn man die Pharmaseite unterstützt, wird die andere Seite nicht mitmachen. Es ist eine Kompromissformel, die wir Ihnen vorschlagen. Sie bezieht sich nur auf den Sequenzabschnitt. Jetzt müssen Sie Ihre Verantwortung wahrnehmen. Ich bin der Meinung, dass wir eine vor allem im Forschungsbereich so wichtige Industrie jetzt nicht einfach hintanstellen sollten; wir sollten nicht sagen, dass wir praktisch keinen Schutz mehr geben. Das sollten wir nicht tun. Das Resultat wird sonst sein, dass die Schweiz als Forschungsstandort in diesen Bereichen ausgedient hat. Etwa 13 bis 15 Prozent der Wertschöpfung stammen aus dieser Tätigkeit.
Nun ist die Frage der Entschädigung aufgeworfen worden. Alles, was ausserhalb des Sequenzabschnittes liegt, ist nicht entschädigungspflichtig; es ist nicht entschädigungspflichtig, weil es nicht geschützt ist. Nur für den kleinen Abschnitt mit der beschriebenen Funktion sind Gebühren zu bezahlen; das wird im freien Verhältnis mit denjenigen festgelegt, die es nutzen.
Aber ich bitte Sie, den Kompromiss bei Artikel 8c zu unterstützen; das ist wesentlich für diejenigen, die das Patentgesetz wollen, und für diejenigen, die den biotechnologischen Schutz wollen. Es ist klar, dass diejenigen, die es nicht wollen, auch das bekämpfen werden.