Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · 2006-12-19
Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-19
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion hat im Zusammenhang mit dem Patentrecht grundsätzlich ethische Bedenken diskutiert. Bei den vorhergehenden Artikeln konnte die Fraktion der Kommissionsmehrheit zustimmen, weil diese Artikel durch andere Gesetze, wie das Stammzellenforschungsgesetz oder das Gentechnikgesetz, abgesichert sind und weil in diesen Gesetzen klare Richtlinien festgelegt sind. Diese Gesetze haben wir unterstützt, und wir stehen auch dazu.
Bei Artikel 8c sind nun Bedenken aufgeworfen worden, ob es richtig sei, dass ein Patent auf eine Nukleotidsequenz erworben werden kann und dieses Patent dann umfassend besteht. Wenn nun auf der gleichen, eingeschränkten Nukleotidsequenz eine weitere Patentierung erworben wird, ist dies zwar möglich, dem ersten Patentinhaber muss aber eine Lizenzgebühr bezahlt werden. Diese Einschränkung finden wir schwierig, denn der Ersterwerber des Patentes wird dann immer von den folgenden profitieren.
Die Höhe oder die Ausrichtung der Lizenzgebühr ist im Gesetz nicht festgehalten! Eine Lizenzgebühr sollte grundsätzlich so ausgestaltet sein, dass dies wirtschaftlich vertretbar ist. Die Forderung überhöhter Lizenzgebühren, wie dies heute zum Teil von amerikanischen Firmen gemacht wird, wäre aus unserer Sicht ethisch nicht vertretbar.
Ein Teil der CVP-Fraktion wird daher den Antrag der Minderheit zu Artikel 8c unterstützen, ein Teil wird sich bei diesem Artikel der Stimme enthalten und damit dem Ständerat die Chance einräumen, nochmals ausführlich über diesen Artikel und seine Auswirkungen zu diskutieren.