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Thanei Anita · Nationalrat · 2006-12-19

Thanei Anita · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-12-19

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, der Minderheit I (Menétrey-Savary) zu folgen.

Es geht hier um einen strittigen Punkt der Vorlage, nämlich um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Sequenzen, die sich von einer natürlich vorkommenden Gensequenz ableiten, patentierbar sind. Mit dem Antrag der Minderheit I soll erreicht werden, dass Sequenzen oder Teilsequenzen, also auch technisch hergestellte, nicht patentierbar sind. Bei Artikel 1a haben wir beschlossen, dass der menschliche Körper und seine Bestandteile nicht patentierbar sind. Der Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer, wonach solche Bestandteile generell nicht patentierbar sind, auch nicht, wenn sie technisch bereitgestellt werden, wurde leider abgelehnt.

Zwar geht es bei Artikel 1b nicht nur um Sequenzen des menschlichen Genoms, sondern um Gensequenzen jeglichen Lebens. Inakzeptabel ist für uns aber auch hier die Gleichbehandlung lebender und toter Materie. Die SP-Fraktion will die grenzenlose Vermarktung jeglichen Lebens vermeiden, und zwar aus zwei Hauptüberlegungen: [PAGE 1935]

Erstens wehren wir uns aus ethischen Gründen dagegen, dass Leben in irgendeiner Erscheinungsform wie eine Sache behandelt und als Erfindung vermarktet wird. Leben kann nicht erfunden werden. Die Anwendung des Patentrechtes auf menschliches, tierisches und pflanzliches Leben widerspricht unseren ethischen Prinzipien, oder anders ausgedrückt: Sequenzen des menschlichen Genoms, auch abgeleitete oder technisch hergestellte, sind Teil des menschlichen Körpers und dürfen nicht patentiert werden.

Zweitens behindert ein so weit reichender Schutz die Lehre und Forschung und verteuert die Produkte. Leidtragende sind die Konsumierenden. Auch wenn Herr Bundesrat Blocher das Gegenteil behauptet, erachten wir die Monopolstellung einiger Forschungsinstitute durch diese Patentierung als grundsätzlich forschungsschädlich.

Ich bitte Sie aus diesen Gründen, der Minderheit I (Menétrey-Savary) zu folgen.