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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-12-19

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-12-19

Wortprotokoll

Selbstverständlich, aber das ist doch kein Widerspruch. Es heisst ausdrücklich: "Ein Bestandteil des menschlichen Körpers ist jedoch als Erfindung patentierbar, wenn er technisch bereitgestellt wird." Das ist die Grenze. Ich habe Ihnen Beispiele genannt, z. B. die Haut eines Menschen. Sie lässt sich dank der patentierbaren Erfindung so behandeln, dass sie nicht mehr abgestossen wird. Was ist dann unwürdig an dieser Geschichte? Unwürdig wäre es, wenn das niemand erfunden hätte, weil man es nicht patentieren kann.

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