Stamm Luzi · Nationalrat · 2006-12-19
Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-19
Wortprotokoll
Es liegt in der Natur der Sache, dass alle Redner, die hier erscheinen, eigentlich Ähnliches sagen sollten oder vieles wiederholen möchten. Ich beschränke mich deshalb auf einen Punkt, mache aber folgende Vorbemerkungen: Herr Hochreutener hat beispielsweise gesagt, dass Gentechnikgesetz und Stammzellenforschungsgesetz ja ohnehin gelten. Frau Kollegin Markwalder hat zusammengefasst, worum es eigentlich geht. Wir haben sehr strenge Bedingungen für die Patentierbarkeit. Sie hat gesagt, dass Körperteile nur unter diesen und jenen Umständen patentierbar sind. Das alles war richtig.
Nun zum Punkt, zu dem ich sprechen will: Die medizinische Forschung würde in der Tat geschwächt, wenn man hier Nein sagen würde, wenn man nicht der Mehrheit folgen würde; das zum Nachteil derjenigen, die gesundheitliche Probleme haben. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass es ein gewisser Widerspruch oder sogar ein klarer Widerspruch sei, ethisch gegen die Möglichkeit der Patentierung anzutreten und gleichzeitig zu fordern, man solle die Erfindungen in der Schweiz dann trotzdem nutzen können. Der Punkt, den ich vorbringen will, ist an Frau Leutenegger Oberholzer gerichtet: Sie sagen, alles, was entdeckt wird, solle frei zugänglich sein. Sie sagen, bei nutzbringenden Entdeckungen werde die Weiterverbreitung verhindert, wenn wir der Mehrheit folgen. Aber hier ist doch die entscheidende Frage, ob überhaupt geforscht wird und ob überhaupt nutzbringende Entdeckungen gemacht werden, und hier stellt sich ja gerade die Frage, die bei Patenten immer aktuell ist: Wenn Sie den Forschenden nicht einen gewissen Schutz für soundso viele Jahre geben, dann wird eben gar nicht geforscht, und dann werden diese Entdeckungen zugunsten derjenigen, die gesundheitliche Probleme haben, gar nicht gemacht.
Deshalb bittet Sie die SVP-Fraktion, hier bei Artikel 1a der Mehrheit zu folgen.