Vischer Daniel · Nationalrat · 2006-12-19
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2006-12-19
Wortprotokoll
Wir haben hier bei den Artikeln 8a und 8b, aber auch bei Artikel 8c einen zentralen Bereich des Umfanges des Patentschutzes zu regeln. Die Hauptauseinandersetzung wird fraglos bei Artikel 8c, bei der Frage des Stoffschutzes, geführt. Bei den Artikeln 8a und 8b geht es indessen darum, inwieweit auch Erzeugnisse geschützt sind. Die heikle Frage betrifft mit Bezug auf sogenannt gentechnologische Erfindungen vor allem Artikel 8b.
Herr Bundesrat Blocher beliebt das mit dem Einspritzventil im Motor zu erläutern, das auch geschützt wird. Wir können aber Birnen nicht mit Äpfeln vergleichen. Vor allem in der Frage biologischen Materiales sind wir nicht auf der gleichen Ebene mit Erzeugnissen konfrontiert wie in diesem Beispiel des Motors. Hier gelangt die Kommission für Rechtsfragen an eine Grenze, weil im Grunde genommen gar nicht offengelegt ist, welches die Konsequenzen namentlich von Artikel 8b sind. Es gibt gar keine anschaulichen Beispiele, die uns erläutern, warum diese Erzeugnisse biologischen Materiales tatsächlich schützenswerte Interessen im Sinne des Patentschutzes darstellen sollen.
Im Grunde genommen wird hier gewissermassen eine Autopoiese geschützt, bei der gar nicht mehr gesagt werden kann, dass der Ursprung der Erfindung mit dem letztlich geschützten Erzeugnis noch in einem realen Zusammenhang steht. Das ist die Kernfrage, um die es hier geht. Solche biotechnologischen Erfindungen können einen Selbstlauf involvieren, der dann auch einen Schutz geniesst, obgleich die Erfindung den Umfang dieses Erzeugnisses gar nicht von Anfang an klar mit erfasst hat. Und gerade weil wir hier in einem Bereich sind, in dem vor allem die Pharmaindustrie einen möglichst weitgehenden Schutz beansprucht, um ihre sogenannten Erfindungen schützen zu können, will sie auch alle Folgen dieser Erfindungen - also die Erzeugnisse - im Patentschutz mit erfassen. Dagegen wehren wir uns. Auch das ist wieder ein klarer Einbruch in das freie Spiel der Forschung.
Die Frage wird sich mit Vehemenz bei Artikel 8c stellen. Sie stellt sich im Grunde genommen aber auch schon bei Artikel 8a und vor allem bei Artikel 8b. Hier privilegieren Sie gegenüber jeglicher anderer Forschung wiederum einseitig die Pharmaforschung mit einem Patentschutz. Jeder Forscher muss Angst haben, dass er sich gar nicht mehr in einen biotechnologischen Bereich einmischen kann, weil er Lizenzgebühren zahlen muss, da die Pharmaindustrie bereits einen Patentschutz auch für die Erzeugnisse beansprucht. Hier sind wir in einem schwierigen Abgrenzungsbereich, in welchem ein noch offenes Forschungsfeld offenbleibt und wo bereits der Patentschutz zugunsten der Pharmaindustrie letztlich eben diese Forschung hintertreibt.
Es geht also bei all diesen Fragen nicht einfach um einen abstrakten Ethikdiskurs, sondern, wie ich das schon zu Beginn gesagt habe, um die Frage: Übersteuert hier nicht das System der Wirtschaft mit seinem Code, das auf Geldzahlung gerichtet ist, das System der Wissenschaft, das auf Wahrheitscodes - Wahrheit übrigens innerhalb der Paradigmen, in denen überhaupt Forschung stattfindet - fixiert ist? Genau das wollen Sie hier. Sie übersteuern zugunsten des Wirtschaftssystems in unzulässiger Weise und stören das Äquivalenzverhältnis zwischen Forschung und Wirtschaft; das ist das erklärte Ziel von Herrn Bundesrat Blocher. Aber es muss nicht das erklärte Ziel auch eines bürgerlichen Parlamentariers oder einer bürgerlichen Parlamentarierin sein. An Ärztekongressen treffen sich nicht einfach links-grüne - wie Sie sagen - "Schmürzeli", die von Ethik reden, sondern angestammte Forscher, die ihr Vorrecht, auch gegenüber der Pharmaindustrie, wollen.