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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2006-12-19

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-19

Wortprotokoll

Ich vertrete die Mehrheit der CVP-Fraktion, die Ihnen beantragt, auf die Vorlagen 1 und 2 nicht einzutreten, auf die Vorlage 3, Vote électronique, aber selbstverständlich einzutreten. Ich werde in meinem Eintretensvotum kurz etwas dazu sagen und dann nachher darauf verzichten, mich nochmals zu melden.

Sie ersehen aus der Fahne, dass ein Fraktionskollege die Minderheit anführt, und das zeigt unter anderem auf, dass der Entscheid heute vermutlich nicht den Linien der Parteien folgen muss, was die Sache vermutlich auch nur interessanter macht, gemäss den Worten von alt Nationalratspräsident Janiak.

Bei diesem Traktandum von einer Sternstunde des Parlamentarierlebens zu sprechen wäre etwas übertrieben. Der Mehrheitsentscheid, nicht auf die Vorlage zur Einführung der allgemeinen Volksinitiative einzutreten, wurde zwar bereits von der ständerätlichen Kommission bestätigt, aber auch dort gab es Stimmen, die sagten, man mache es sich damit etwas zu leicht. Aus meiner Sicht sind beide Entscheide schwierig, Eintreten und Nichteintreten. Warum? Beide Entscheide können dem Vorschub leisten, was man die allgemeine Politikverdrossenheit nennen könnte, die sich manchmal in Statements ausdrückt wie: "Die in Bern machen sowieso nur, was sie wollen." Hier stimmt das leider.

Die allgemeine Volksinitiative ist eine Idee des Parlamentes. Das Volk sagte Ja, und es ist jetzt wieder die Idee des Parlamentes - mindestens der Kommissionsmehrheit, bis jetzt -, diese Idee wieder fallen zu lassen und, das ist klar, diese Kehrtwendung wieder dem Volk vorzulegen. Wenn wir also sagen, wir hätten uns getäuscht, das Ganze sei das Gegenteil dessen, was wir wollten, wird das Volk - und ein paar Medien haben das auch schon getan - durchaus Gründe haben, an der Kompetenz des Parlamentes in staatspolitischen Dingen zu zweifeln. Aber wenn wir es nicht tun, wenn wir eintreten, dann fördert das aus unserer Sicht die Politikverdrossenheit eben auch; das möchte ich betonen.

Was passiert, wenn wir eintreten? Die Kommission wird die Vorlage bearbeiten, das Instrument allgemeine Volksinitiative ausarbeiten, und das Parlament wird es verabschieden. Und dann? Dann werden Sie mit grosser Sicherheit niemanden finden, der dieses neue Instrument wirklich benützen will. Denn es ist höchst ungewiss, ob ein Initiant mit seinem Anliegen auch so durchkommt, wie er es wollte. Es wurde in der Kommission gesagt, die Umsetzung könne bis zu zehn Jahren dauern. Stellen Sie sich einmal vor, Sie hätten ein Anliegen und Sie wollten mit der allgemeinen Volksinitiative dieses Anliegen umsetzen. Eine Initiative auf die Beine zu stellen, Unterschriften zu sammeln, eine Kampagne dafür zu organisieren, das kostet heutzutage ziemlich schnell einmal recht viel Geld, etwa eine Million Franken. Würden Sie dieses Geld einsetzen, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie das Resultat überhaupt je sehen werden und ob das Resultat auch dem entspricht, was Sie wollten? Was ich damit meine, ist Folgendes: Das Instrument allgemeine Volksinitiative kann man ausarbeiten, man kann darauf eintreten, aber die Wahrscheinlichkeit ist gross, dass dieses Instrument nicht ergriffen wird, weil es überhaupt nicht attraktiv ist. Wenn es schon die Politikverdrossenheit fördert, wenn das Parlament nach ein paar Jahren eine eigene Idee wieder korrigiert und zurücknimmt, dann fördert es eben auch die Politikverdrossenheit, wenn das Parlament so tut, als hätte es die [PAGE 1975] Volksrechte erweitert, und stattdessen ein Instrument entwickelt, das in den Grüften vermodern wird, toter Buchstabe bleibt. Sie haben heute die Wahl zwischen dem zugegebenermassen etwas peinlichen Entscheid, vors Volk zu treten und zu sagen: Sorry, wir haben uns geirrt. Das ist peinlich, aber ehrlich. Der andere Entscheid wäre, das Instrument in der Verfassung drinzulassen und dem Volk zu sagen: Das wäre jetzt eine Sache, welche die Beteiligung des Volks am politischen Leben, an politischen Entscheiden verbessern würde - obwohl Sie zugeben müssten, dass das Instrument unattraktiv ist, so unattraktiv, dass es kaum ergriffen werden wird. Das halte ich eben auch für peinlich, weil nicht ganz ehrlich.

In diesem Sinn haben Sie heute die Wahl zwischen Pech und Schwefel, und beides riecht nicht besonders gut. Warum ist die Fraktion mehrheitlich der Auffassung, nicht einzutreten? Die Gründe sind schon genannt worden. Ich möchte nur drei wichtige noch einmal hervorheben:

1. Volk und Stände würden entscheiden, ohne dass sie wüssten, wie die Initiative umgesetzt würde, ob in der Verfassung oder im Gesetz; die passende Rechtsstufe müsste noch gefunden werden.

2. Manche Schwierigkeiten, die wir mit diesem Instrument haben, resultieren aus der Tatsache, dass in unserem System beide Kammern absolut gleichberechtigt sind. In den Kantonen hat so ein Instrument eben durchaus Sinn, denn dort gibt es nur eine Kammer. In extremis - es wurde schon gesagt - kann das Verfahren der Umsetzung zehn Jahre dauern, und diese Initiative wäre für die Initianten ein langer Blindflug mit höchster Ungewissheit bezüglich der Landung.

3. Das ist der wichtigste Grund: Mit dieser Initiative würde ein eigentlicher Stilbruch, in einer gewissen Weise auch ein Sündenfall begangen. Auf Seite 5291 der Botschaft können Sie lesen, das Bundesgericht könne oder müsse via Stimmrechtsbeschwerde in eidgenössischen Angelegenheiten neu in den Prozess der Verwirklichung des Initiativrechtes einbezogen werden. Auf Deutsch: Das ist ein erster entscheidender Schritt Richtung Bundesverfassungsgericht. Bis jetzt war die Verfassung klar: Bundesversammlung, Bundesgericht und Bundesrat sind einander gleichgestellte Behörden. Das Bundesgericht steht nicht über der Bundesversammlung und nicht über dem Bundesrat; es ist eher umgekehrt, die Bundesversammlung wählt das Bundesgericht und ist in diesem Sinne nach Artikel 148 der Bundesverfassung die oberste Bundesbehörde. Im Kernbereich Ihrer Kompetenz, der Kompetenz des Parlamentes, der Rechtsetzung, wäre neu ein Gang ans Bundesgericht möglich. Das bewirken Sie, wenn Sie hier eintreten. Das halte ich für einen derart massiven Paradigmenwechsel, dass es nicht angeht, dass wir ihn mit dieser Initiative bezüglich eines Volksrechtes so nebenbei einführen. Ein Schritt Richtung Bundesverfassungsgerichtsbarkeit müsste viel umfassender diskutiert und als eigenes Problem entschieden werden.

Noch eine kurze Ausführung zum unbestrittenen Pilotprojekt über das elektronische Abstimmen: Diese Neuerung ist in der CVP-Fraktion ebenfalls unbestritten, weil sie sinnvoll ist. Unsere direkte Demokratie muss den neuesten technischen Entwicklungen Rechnung tragen und sie nutzen, damit sie attraktiv bleibt. Es ist übertrieben, wenn man erwartet, dass man mit diesem Instrument die Stimmbeteiligung wieder erhöhen würde, aber es ist realistisch, wenn man erwartet, dass sie nicht sinken wird, wenn wir etwas technisch anpassen.

Zum Schluss bitte ich Sie namens der Mehrheit der CVP-Fraktion, auf die Vorlagen 1 und 2 nicht einzutreten und auf die Vorlage 3 einzutreten. Es wäre staatspolitisch nicht richtig, wenn wir hier ein Instrument schaffen würden, das höchst unattraktiv für allfällige Initianten wäre und das dem Parlament einen enorm grossen Spielraum in der Umsetzung geben würde. Das Parlament könnte Entscheide fällen, die nur noch entfernt an das erinnern, was die Initianten wollten. Das würde die Politikverdrossenheit mehr fördern, als wenn das Parlament jetzt den Mut hätte, zuzugeben, dass es sich geirrt hat. Wir haben seinerzeit versprochen, die Volksrechte zu vereinfachen; was wir hier mit dem Eintreten tun würden, wäre, sie zu komplizieren. Wenn wir das entwickeln und verabschieden, werden Sie Mühe haben, jemanden zu finden, der dieses Instrument überhaupt nutzen will. Das ist aus meiner Sicht auch nicht unbedingt kohärent und transparent politisiert.

Sie haben die Wahl: Eintreten wäre weniger peinlich, weil die Fassade gewahrt wird, aber nicht so ehrlich; Nichteintreten wäre etwas peinlicher, aber dafür auch etwas ehrlicher. Die CVP-Fraktion hat sich mehrheitlich für die zweite Variante entschieden.