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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-12-05

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-05

Wortprotokoll

Das Bundesgesetz vom 21. Juni 2002 über die Anpassung der kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung läuft am 31. Dezember 2006 aus. Diese Übergangsregelung betreffend Spitalfinanzierung wurde von Bundesrat und Parlament auf Ende 2006 befristet, in der Erwartung, dass bis zu diesem Zeitpunkt die neue Regelung gemäss der Botschaft 04.061 betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Spitalfinanzierung) in Kraft gesetzt wird.

Nun zeichnet sich ab, dass die Inkraftsetzung der neuen Regelung nicht auf den 1. Januar 2007 erfolgen kann. Kurzfristig soll deshalb aus Gründen der Rechtssicherheit das Bundesgesetz über die kantonalen Beiträge für die innerkantonalen stationären Behandlungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung verlängert werden, weil nach dessen Auslaufen die Bemessung des Kantonsbeitrages an die Kosten der innerkantonalen Spitalbehandlungen von zusatzversicherten Personen erneut umstritten wäre.

Sodann soll die Vorlage des Bundesrates vom 15. September 2004 betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Spitalfinanzierung) eine definitive Regelung bringen. Diese wurde vom Ständerat - Sie [PAGE 940] erinnern sich - am 8. März 2006 verabschiedet und ist jetzt im Nationalrat. Sie soll für die Frühjahrssession 2007 traktandiert werden. Die definitive Verabschiedung durch die beiden Räte wird aber für eine Inkraftsetzung der Änderung des Bundesgesetzes am 1. Januar 2007 zu spät erfolgen. Daher hat die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit beschlossen, mittels Kommissionsinitiative die Verlängerung der bis Ende 2006 geltenden Regelungen vorzuschlagen.

Die Kommission des Nationalrates hat gemäss Parlamentsgesetz grundsätzlich zugestimmt. Der Kommission ist es noch wichtig, festzuhalten, dass die Frage der Spitalfinanzierung damit nicht auf die lange Bank geschoben wird. Solange die Spitalfinanzierung noch nicht festgelegt ist, wird in den Spitälern immer noch nach Tarifen abgerechnet, was den Prämienzahler letztlich pro Jahr 250 Millionen Franken kostet. Es ist wichtig, dass trotz Verlängerung des Bundesgesetzes vom 21. Juni 2002 um ein Jahr, das heisst bis Ende 2007, die Regelung der Spitalfinanzierung im Parlament schnellstmöglich vorangetrieben wird.

In diesem Sinn bitte ich Sie um Zustimmung zum Entwurf der Kommission.