preparatory:AB 70172
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-05
Wortprotokoll
Diese Gesetzesbestimmung hat keinen direkten Bezug zur Vorlage zu Managed Care. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung unterliegt in der Schweiz dem Territorialitätsprinzip. Der Bundesrat kann jedoch Ausnahmen vorsehen und bestimmen, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Kosten von Leistungen übernimmt, die aus medizinischen Gründen im Ausland erbracht werden.
Die strenge Anwendung des Territorialitätsprinzips wird durch die Entwicklung in den europäischen Ländern und in der Schweiz immer mehr infrage gestellt. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat den neuen Artikel 36a KVV erlassen. Gestützt auf diese Bestimmung kann das EDI Pilotprojekte für die Kostenübernahme von Leistungen im Ausland bewilligen, die von einem oder mehreren Kantonen und von einem oder mehreren Krankenversicherern gemeinsam eingereicht worden sind.
Pilotprojekte, die in Abweichung vom Territorialitätsprinzip eine Kostenübernahme des Versicherers für Leistungen vorsehen, die in Grenzgebieten für in der Schweiz wohnhafte Versicherte erbracht werden, müssen vom Departement bewilligt werden. Dabei sind strenge Kriterien betreffend die Teilnahme zu erfüllen. Die Dauer der Pilotprojekte auf Verordnungsstufe ist bis zum 31. Dezember 2009 befristet. Die Projekte sollen dazu beitragen, Grundlagen für den Entscheid, inwieweit das Territorialitätsprinzip in der Krankenversicherung definitiv gelockert werden soll, zu liefern.
Mit dieser Revision soll nun die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, dass der Bundesrat eine Kostenübernahme von Leistungen im Ausland im Rahmen zeitlich befristeter Pilotprojekte vorsehen kann. Die Kommission vertritt zudem mit 5 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen die Meinung, dass der Bundesrat ein Gegenrecht anstreben soll. Das sehen Sie in Absatz 3.