Kuprecht Alex · Ständerat · 2006-12-05
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-05
Wortprotokoll
In Absatz 4 wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, was unter einer "wesentlichen Änderung" in einem Anschluss- oder Versicherungsvertrag zu verstehen ist. In diesem Sinne wird auch festgehalten, dass eine revidierte Änderung der Rechtsgrundlage nicht zu einem ausserordentlichen Kündigungsrecht führt. Die Klarheit wird dadurch verstärkt.
Es gibt noch eine Differenz bei Absatz 4 Buchstabe b. Hier handelt es sich ebenfalls um eine Präzisierung, mit der man festhält, dass es sich um die voraussichtlichen Altersleistungen handelt.
Die Kommission diskutierte auch darüber, ob die Reihenfolge der Absätze 2 und 4 richtig und logisch sei. Sie hat schlussendlich einem Antrag zugestimmt, nach dem die Reihenfolge dieser Absätze umgekehrt wird. Nach Abschluss der materiellen Differenzbereinigung wird die Reihenfolge der Absätze der Redaktionskommission zur definitiven Bereinigung vorgelegt. Diesen Hinweis möchte ich hier noch anbringen.
[VS]
Abs. 3 - Al. 3
Angenommen gemäss Antrag Kuprecht
Adopté selon la proposition Kuprecht
[VS]
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées