Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-12-06
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-06
Wortprotokoll
Ich danke für diese Diskussion. Meines Erachtens sind wir im Begriff, eine mehrheitsfähige Lösung zu finden. Vor dem Hintergrund der Erläuterungen des Kommissionspräsidenten meine ich jetzt, wir sollten an sich dem neuen Antrag Schmid-Sutter Carlo, der ja vom Antrag Schweiger inspiriert ist, folgen. Herr Stadler sieht das offenbar ähnlich.
Drei Dinge sind jetzt offen: Streichen, Inhalt und Zusatz gemäss Antrag Schmid.
1. Zum Streichungsantrag Hofmann: Dem möchte ich entgegenhalten, dass es um freiwillige Vereinbarungen geht. Es geht darum, diese freiwilligen Vereinbarungen ins Verfahren hineinzunehmen und sie zu kontrollieren. Das ist der Hintergrund. Sie sollen einer behördlichen Kontrolle unterstellt werden. Dahinter steht eine Auffassung der Verfahrenskultur. Es gibt Kantone und Gemeinden, die so operieren, und zwar sehr viele im Land. Das muss möglich sein. Auf diesem Weg kann man rascher und besser zu Lösungen kommen. Es gibt x Beispiele, ich muss sie nicht erwähnen.
2. Worin besteht diese Kontrolle? Diese Kontrolle ist nötig, weil diese Vereinbarungen einfach vorkommen. Die Realität ist so. Wir dürfen keine Vogel-Strauss-Politik betreiben. Die Kontrolle erreichen wir, indem wir die Behörde und andere, nichtbeteiligte Private darüber informieren, was die Vereinbarung ist. Sie muss auf den Tisch gelegt werden. Das ist das erste Element der Kontrolle. Das zweite Element ist, dass die Behörde die Vereinbarung beurteilen muss. Die Behörde - und nur die Behörde - ist letztlich für diese Beurteilung verantwortlich. Drittens müssen diese Vereinbarungen möglich sein innerhalb des Spielraums, den das Gesetz eben offen lässt. Das ist der Sinn dieser Kontrolle. Diese Kontrolle ist für mich der Kern dieser ganzen Vorlage. Wenn wir sie nicht zustande bringen, hat die ganze Vorlage wesentlich weniger Sinn.
3. Zum Zusatz: Die Argumentation von Herrn Schmid leuchtet im ersten Teil ein. Aber bei diesen Einigungen müssen "Paketlösungen" möglich sein. Man muss sich beispielsweise über das Bauprojekt einigen können, aber man muss sich im gleichen Zug beispielsweise auch über einen Dienstbarkeitsvertrag einigen können, der noch abgeschlossen werden muss. Und dieser Dienstbarkeitsvertrag, Herr Schmid, folgt doch den Regeln des Privatrechtes. Er ist doch nicht davon abhängig, dass die Behörde ihn genehmigt oder nicht, überhaupt nicht. Das wäre für mich ein unzulässiger Eingriff in die Privatautonomie.
Also: "Paketlösung" ja, aber der privatrechtliche Teil richtet sich wie bisher nach dem Privatrecht. Er ist gesondert zu behandeln und muss nicht der Behörde vorgelegt werden. Insofern darf man, so glaube ich, dem zweiten Satz Ihres Antrages nicht folgen.