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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-12-06

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-06

Wortprotokoll

Herr Berset hat mir eine Frage gestellt, die Herr Wicki bereits beantwortet hat. Mein Antrag ist ein Zusatzantrag zum Antrag Schweiger, ich füge nur einen Satz an, wenn Sie den Antrag Schweiger annehmen. Ich bin klarerweise der Auffassung, dass alles, was die Parteien mit Rechtswirkung ausstatten wollen, dem Richter oder der Behörde vorgelegt werden muss. Wenn die Behörde einen Teil oder das Ganze in die Verfügung übernimmt, dann hat es Rechtswirkung; sonst entfalten diese Vereinbarungen keinerlei Rechtswirkung. Das ist bewusst und gewollt so formuliert. Denn wenn Sie Lücken offen lassen, dann kann die Chantage auf privatrechtlichem Weg ungehindert weitergehen. Das wollen wir nicht.

Wenn sich ein Verband schon anheischig macht, öffentliche Interessen zu vertreten, ist es die Meinung, dass er sich dann auch dem öffentlichen Recht unterstellen soll. Damit kämpft er mit offenem Visier; es gibt nichts, was nicht öffentlich wäre, es gibt nichts, was nicht auf der Ebene des Rechtes läge. Das Recht sagt dann, ob das richtig ist oder nicht. Das heisst mit anderen Worten: Es gibt nichts, was rechtsgültig vereinbart werden kann, es sei denn als gemeinsamer Antrag an die Behörde, und die Behörde ist damit einverstanden. Das ist völlig klar.