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Wicki Franz · Ständerat · 2006-12-06

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-06

Wortprotokoll

Wir haben uns in unserer Kommission sehr tiefschürfend über die Strafe, die Strafverfolgung und das Recht unterhalten. Aber solch tiefschürfende Überlegungen, wie sie uns Herr Kollega Schmid jetzt unterbreitet hat, haben wir nicht gemacht; wir haben uns nicht rechtsphilosophisch mit dem Begriff "Gerechtigkeit" auseinandergesetzt. Man merkt bei Herrn Kollega Schmid seine philosophisch-humanistische Bildung. Wir wissen um die verschiedenen Kategorien der Gerechtigkeit, wir haben sie nach Aristoteles - oder dann je nach Richtung - gelernt; ich könnte Ihnen da auch noch etwas vorführen, aber ich halte mich zurück.

Ich komme auf das schweizerische Recht, auf die Bundesverfassung zurück und möchte eine Bemerkung machen: Es stimmt natürlich nicht, dass, wie Herr Schmid gesagt hat, wegen der neuen Bundesverfassung dieses und jenes passiert ist. Das ist nicht wegen der Bundesverfassung geschehen, sondern wegen der Gesetze, die das Parlament erlässt; dort liegt der Grund.

Nun aber zurück zur Bundesverfassung: Es ist richtig, dass Artikel 5 Absatz 1 unter dem Titel "Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns" besagt: "Grundlage und Schranke staatlichen Handelns ist das Recht." Wir haben aber einen weiteren Artikel, Artikel 29, "Allgemeine Verfahrensgarantien", und da heisst es in Absatz 1: "Jede Person hat in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist." Ich gehe davon aus, dass der Gesetzesredaktor und auch der Bundesrat davon ausgegangen sind, dass man hier eigentlich die allgemeine Verfahrensgarantie nach Artikel 29 Absatz 1 - "gleiche und gerechte Behandlung" - aufnehmen will. Es ist, wie Herr Schmid es gesagt hat, eine philosophische Erwägung: Wollen wir die Variante Schmid oder das, was uns der Bundesrat bzw. die Kommission vorschlagen, aufnehmen?

Im Übrigen haben wir noch Artikel 191c, "Richterliche Unabhängigkeit": "Die richterlichen Behörden sind in ihrer rechtsprechenden Tätigkeit unabhängig und nur dem Recht verpflichtet." Das ist also eigentlich genau das, was heute Herr Schmid gesagt hat. Ich bin gespannt, was uns unser Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartementes dazu sagt.