preparatory:AB 70335
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-07
Wortprotokoll
Zur Frage von Herrn Leuenberger: Es ist klar, dieses Verfahren kennen heute die Kantone Genf, Zürich und Freiburg, zum Teil nur im Rahmen eines Versuches - aber nicht in dieser Form. Das, was uns der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hat, wäre eine zwingende Sache, mit den Institutionen, mit diesen komplizierten Sachen und mit den Kostenfolgen.
Ich sage: Meines Erachtens kann der Staatsanwalt im Strafverfahren in besonderen Fällen - wenn er der Auffassung ist, es solle eine aussenstehende Person beigezogen werden - unter dem Titel "Sachverständiger" eine aussenstehende Person beiziehen. Dies kann auch eine Mediatorin oder ein Mediator sein, soweit man das überhaupt will.
Ich muss es aber nochmals festhalten: Die Strafsache ist Sache des Staates, und sie ist an sich nicht verhandelbar - ausser bei den Antragsdelikten; dort ist es anders.