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Wicki Franz · Ständerat · 2006-12-07

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-07

Wortprotokoll

Da ich als Erster sprechen darf, nehme ich gerne die Gelegenheit wahr, Ihnen, Herr Ständeratspräsident, der Gemeinde Hünenberg und dem Stande Zug für den herzlichen Empfang gestern zu danken. Ich danke Ihnen auch für den sehr gediegenen Abend in Hünenberg.

Zu Artikel 19: Hier geht es um das erstinstanzliche Gericht. Gemäss Absatz 2 können Bund und Kantone zur Entlastung ihrer Kollegialgerichte auch Einzelgerichte als erstinstanzliche Gerichte einsetzen. Es ist eine Kann-Vorschrift. Die Mehrheit schliesst sich dem bundesrätlichen Entwurf an. Der Bundesrat hat darauf hingewiesen, dass auch die Erhöhung der Spruchkompetenz von Einzelgerichten dem Ziel eines effizienten Verfahrens dient. Die Grenze einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die Sie hier sehen, wurde in Anlehnung an Artikel 42 Absatz 1 des neuen StGB festgesetzt, wo die Grenze für die Möglichkeit eines bedingten Strafvollzuges ebenfalls bei einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren liegt.

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