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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-12-07

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-12-07

Wortprotokoll

Die von der Kommission geänderte Fassung in Absatz 1 ändert den Sinn des Entwurfs des Bundesrates nicht. Es wird ja festgehalten, dass das Gericht verfahrensleitende Anordnungen von Amtes wegen oder auf Antrag ändern oder aufheben kann. Es ist also eindeutiger formuliert, aber der Sinn ist der gleiche wie bei der Fassung des Bundesrates.

Wir würden die Fassung der Kommission bevorzugen.