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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-12-11

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-12-11

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen für diese Diskussion. Sie zeigt jetzt, was ich eingangs gesagt habe, nämlich die Gefahr, dass wir mit bestgemeinter Absicht, schweizerische Landwirtschaft und verwandte Produkte zu bevorzugen, das ganze System umkehren und sogar pervertieren. Da müssen wir aufpassen, weil wir vom Bundesrat aus anfänglich den Markt haben spielen lassen. Wir wollten, dass das eine reine Marktgeschichte wird. Das billigste Produkt soll obsiegen. Bei der Beimischung von 5 Prozent - ich übertreibe jetzt -, ist es egal, woher sie kommt; denn man sieht es den Produkten nicht an, sie müssen einfach den Anforderungen als Beimischung genügen, die heutigen Treibstoffe zu ersetzen; es ist egal, woher sie kommen. Jetzt gehen Sie hin und erwägen, dass man die inländische Produktion gewissermassen als Monopol schützt und dann schaut, ob allenfalls noch importiert werden muss. Das ist eine grosse Gefahr, in mehrfacher Hinsicht:

1. Wir müssten dann einmal die bestehenden Kapazitäten für die Produktion in kürzester Zeit massiv erhöhen. Wer bezahlt dann die Investitionen beispielsweise bei Alcosuisse, die ja dem Bund gehört? Da wäre dann mit Investitionen zu rechnen. Ich bin nicht sicher, ob wir das wollen.

2. Wir müssten akzeptieren, dass die Preise für die Ersatztreibstoffe dann sehr hoch sein werden. Wer bezahlt das dann? Die Konsumenten, die Wirtschaft und die Unternehmen - und nicht der Bund. Das zahlt man an der Zapfsäule. [PAGE 1075]

Ich glaube, wir sollten aufpassen, um hier den klugen Mix zu finden.

Wenn ich die Zahlen anschaue, brauchen wir, um eine Beimischung von 5 Prozent zu kriegen, etwa 350 Millionen Liter. Die derzeitige Produktion, die heute in der Schweiz hergestellt wird, beläuft sich auf etwa 60 Millionen Liter, und zwar sind das 2 Millionen Liter Biodiesel, etwa 60 Millionen Liter Ethanol - das kommt von Attisholz oder Alcosuisse -, und dann haben wir 1 Million Liter Biogas, das macht etwas über 60 Millionen Liter. Wenn Sie den inländischen Markt schützen, dann könnte jeder, der irgendwo etwas produziert und noch eine Frittierpfanne voller Öl findet, den Anspruch erheben, er müsse erst produzieren können und dann könne man importieren.

Das ist, scheint mir, ein sehr gefährlicher Gedanke. Deshalb müssen wir einen Kompromiss finden auf der Basis dessen, was im Nationalrat schon einmal unterwegs war in Bezug auf die Unterscheidung zwischen einheimischen und importierten Produkten, wie das der Kommissionspräsident gesagt hat. Da müssen wir uns überlegen, nach welchem System wir diese Mischung vornehmen.

Da gibt es zwei Varianten. Die eine wäre, dass wir eine Art Kontingentierung einführen würden. Die sähe dann so aus, dass die Differenz zwischen dem inländischen Angebot und der Nachfrage dann steuerfrei importierte Biotreibstoffmengen beinhalten würde; die Mengen müssten wir dann freigeben; das wäre also eine Kontingentierung. Die andere Variante ist, dass wir eine Abnahmepflicht formulieren würden, dass wir periodisch das inländische Angebot und die Nachfrage festlegen und die Differenz zwischen diesen beiden Grössen dann als steuerfrei importierbare Biotreibstoffmengen freigeben.

Der steuerfreie Import von Biotreibstoffen würde nur dann zugestanden, wenn der Importeur schon eine bestimmte Menge inländischer Betriebsstoffe bezogen hätte. Die Zuteilung dieser steuerfrei importierbaren Menge hätte dann gewissermassen über eine Bewilligungsstelle zu erfolgen, damit wir die entsprechenden Mengen von über 300 Millionen Litern auch bekommen. Ich sehe keine andere Möglichkeit, und deshalb glaube ich, dass Sie auf dem richtigen Weg sind.

Jetzt ist noch eine Ergänzung seitens des Bauernverbandes eingetroffen. Ich weiss nicht, ob Sie dieser Antrag des Bauernverbandes schon erreicht hat. Er lautet so, wie er uns vorliegt, folgendermassen: "Bei ungenügender Inlandproduktion kann der Bundesrat zur Deckung der Nachfrage und unter Berücksichtigung des inländischen Angebotes befristet zusätzlich steuerbefreite Importkontingente festlegen. Die Befreiung kann nur gewährt werden, wenn Absatz 2 und 3" - die sind gleich, wie sie der Nationalrat vorgeschlagen hat - "erfüllt sind." Das ist eine Formulierung, mit der wir eigentlich leben könnten. Aber damit Sie noch konkretisiert werden kann und damit man auch eine bessere Übersicht haben kann, ob die Kontingentierung oder die Abnahmepflicht besser sei, würde ich Ihnen beliebt machen, heute diese Differenz zu schaffen, so, wie es der Kommissionspräsident angeregt hat. Dann können wir im Sinne der Diskussion, die stattgefunden hat, dieses Thema noch einmal vertiefen, denn ich spüre, dass auch in Ihrem Rat die Bereitschaft vorhanden ist, inländische Angebote zu berücksichtigen; ich habe niemanden gehört, der ausdrücklich wollte, dass wir Monopole für inländische Produkte schaffen. Das wäre in der Tat fatal, und das würde das ganze System aushebeln.

In diesem Sinne möchte ich beliebt machen, bei den Anträgen Ihrer Kommission zu bleiben, weil das eine Differenz zum Nationalrat wäre, die es uns erlauben würde, diese Frage noch einmal abzuklären.