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Blocher Christoph · Bundesrat · 2006-12-11

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-12-11

Wortprotokoll

Der Entwurf des Bundesrates sieht in den Artikeln 361 bis 364 besondere Bestimmungen für das Übertretungsstrafverfahren vor. Es geht vor allem darum, es auch Verwaltungsbehörden zu ermöglichen, als Übertretungsstrafbehörden tätig zu sein und hierfür ein erleichtertes Verfahren vorzusehen. Diese erleichterten Bestimmungen kommen aber nur dann zur Anwendung, wenn die Kantone tatsächlich solche besonderen Übertretungsstrafbehörden vorsehen. Dies führt zu einem impliziten Zwang zur Schaffung solcher Behörden, was nicht der Sinn der bundesrätlichen Fassung war und auch nicht gerechtfertigt wäre.

Ihre Kommission hat deshalb die Streichung dieser besonderen Bestimmungen in den Artikeln 361 bis 364 beschlossen und zugleich mit Artikel 360bis sichergestellt, dass die Schnittstellen und Besonderheiten, die sich bei einem allfälligen Einsatz besonderer Übertretungsstrafbehörden ergeben, geregelt werden.

Wir sind mit dieser Fassung einverstanden.