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preparatory:AB 70633

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2006-12-11

Wortprotokoll

Der Entwurf des Bundesrates sieht vor, dass auch die Privatklägerschaft Einsprache gegen den Strafbefehl erheben kann. Dies ist jedoch nicht gerechtfertigt, denn in Strafbefehlen wird nicht über Zivilforderungen entschieden; deren Anerkennung wird nur vorgemerkt. Zudem erfolgt im Strafbefehl nie ein Freispruch, sodass die Privatklägerschaft auch so gesehen gar kein Interesse an einer Einsprache haben kann. Darum schliessen wir uns der Fassung der Kommission an.