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Wicki Franz · Ständerat · 2006-12-11

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-11

Wortprotokoll

Noch eine Zusatzbemerkung zu Artikel 338bis: Die Privatklägerschaft, die im Verfahren zwar Partei ist, aber nicht als Zeuge oder Auskunftsperson vorgeladen ist und nicht einvernommen werden soll, kann sich deshalb von der Teilnahme an der ganzen Verhandlung oder Teilen davon dispensieren lassen. Dritten soll das Erscheinen gänzlich freigestellt werden. Dies zur Klarheit.