Leuenberger Ernst · Ständerat · 2006-12-12
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-12-12
Wortprotokoll
Wir haben im Zusammenhang mit dem Voranschlag insgesamt fünf Bundesbeschlüsse zu verabschieden und von einem weiteren Dokument, nämlich vom Finanzplan 2008-2010, Kenntnis zu nehmen. Ich erwähne die fünf Bundesbeschlüsse, weil es immer wieder wichtig ist zu sehen, wie komplex eigentlich diese Budgetierung ist. Es ist zum einen der Bundesbeschluss über den Voranschlag für das Jahr 2007. Sie finden diesen Bundesbeschluss - ich verweise auf das mehrbändige Werk zu diesem Budget - im Band 1 auf der Seite 52. Sodann gibt es drei Bundesbeschlüsse zu Sonderrechnungen, die Sie allesamt im Band 4 der "gesammelten Finanzwerke" finden können. Es sind dies der Bundesbeschluss über die Entnahmen aus dem Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte für das Jahr 2007, Band 4, Seite 9; der Bundesbeschluss über den Voranschlag 2007 des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen, Band 4, Seite 35; der Bundesbeschluss über den Voranschlag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung für das Jahr 2007, Band 4, Seite 41. Sodann geht es um den Bundesbeschluss über den Nachtrag II zum Voranschlag 2006; diesen Bundesbeschluss finden Sie in der weissen Broschüre, er ist noch nicht in die "gesammelten Werke" integriert. Schliesslich wird uns der Finanzplan 2008-2010 des Bundesrates unterbreitet; ein Planungsinstrument des Bundesrates, Sie finden es in Band 5.
Sie wissen es, es wird alle Jahre betont: Eintreten ist obligatorisch. Sie wissen auch, dass mit dem neuen Rechnungsmodell, das hier erstmals zur Anwendung kommt, die Vergleichbarkeit mit den Zahlen der Vorjahre nicht in jedem Fall eins zu eins gegeben ist. Um allfälligen Schwierigkeiten entgegenzutreten, um Ratsmitgliedern da etwas aus der Patsche zu helfen, hat die Finanzverwaltung drüben - im Vorzimmer, hätte ich beinahe gesagt - in der Wandelhalle des Nationalrates ein Auskunftsbüro eingerichtet. Sie wären also freundlich eingeladen, allfällige technische Fragen, die Sie nicht hier zur Diskussion bringen wollen, dort zu stellen und sich kundig zu machen. Die Finanzverwaltung steht bereit.
Der Bundesratsentwurf zu diesem Budget geht von Referenzgrössen aus. Auch diese finden Sie schön und fein säuberlich aufgelistet, wiederum in Band 1 auf Seite 11: Das reale Wachstum des Bruttoinlandproduktes für 2007 beträgt 1,5 Prozent, das nominelle Wachstum in der gleichen Periode 2,8 Prozent, die Teuerung 1 Prozent.
Sie finden auch an der gleichen Stelle Kennzahlen zur Ausgabenquote des Bundes, grosso modo in der Grössenordnung der Vorjahre: 11,3 Prozent. Die Steuerquote des Bundes beträgt 10,6, die Verschuldungsquote 26,8 Prozent. Das ist doch verglichen mit den Vorjahren erfreulicherweise eher rückläufig.
Sie finden sodann im Bundesbeschluss über den Voranschlag die wesentlichsten Zahlen, und in diesem Zusammenhang darf ich Sie auf die Fahne hinweisen, wobei ich Sie bitten würde, die Fahne 06.041-2 zur Hand zu nehmen, und zwar jene Fahne, auf der steht: "Anträge der Finanzkommission des Ständerates vom 17. November und 11. Dezember 2006". Sie finden dort auf den letzten Seiten den Bundesbeschluss mit den massgebenden Zahlen, die hier dann zu genehmigen sind. Sie stellen dabei fest, dass die Ständeratskommission Ihnen einen Budgetentwurf vorlegt, der genau den Beschlüssen des Nationalrates entspricht: Aufwänden von 55,293 Milliarden Franken stehen Erträge von 55,869 Milliarden Franken gegenüber. Mithin resultiert ein Ertragsüberschuss von 575,5 Millionen Franken - Sie finden das in Artikel 1 des Bundesbeschlusses.
Die Kommission hat festgestellt und sich von der Finanzverwaltung und vom Herrn Finanzminister bestätigen lassen, dass damit die Vorgaben der Schuldenbremse erfüllt sind, wobei als Detail hier darauf hinzuweisen sei, dass für die Berechnung jener Zahlen die Zahlen der Finanzrechnung beizuziehen wären. Ich will Ihnen nicht sagen, es resultiere daraus noch ein Delta in der Grössenordnung von 400 Millionen Franken, weil das ja durchaus dazu verführen könnte, dies noch ausreizen zu wollen. Und das ist nicht die Absicht der Finanzkommission.
Wir haben uns in der Finanzkommission im Zusammenhang mit diesem Budgetierungsprozess eigentlich mit zwei Fragen befasst; sie haben uns beschäftigt und in einem gewissen Sinn auch mit Sorge erfüllt. Die definitiven Antworten sind noch nicht durchs Band weg gegeben. Zum einen haben wir festgestellt, dass der Bundesrat zu relativ später [PAGE 1080] Stunde noch einmal eine Ausgabenreduktionsübung hat durchführen müssen und zu diesem Zweck die Departemente aufgefordert hat, nach einem bestimmten Schlüssel Reduktionsvorschläge zu unterbreiten. Die Finanzkommission hat relativ schnell bemerkt, dass von einzelnen Departementen bei dieser Opferrunde Beträge auf den Opfertisch gelegt worden sind, bei denen man wegen dem Absender annehmen konnte, dass das Parlament nicht besonders begeistert sein und sie wieder korrigieren oder das mindestens versuchen würde. Das ist der schwierige Teil dieser Frage. Aber ebenso schwierig ist die Geschichte, dass der Bundesrat uns ganz klar geantwortet hat, beim Verteilschlüssel für Ausgabenreduktionen gehe er vom Grundsatz aus, dass die Ausgaben in gebundene und ungebundene zu unterteilen sind. Dabei hat die Finanzkommission dann feststellen müssen, dass zu den ungebundenen Ausgaben - also zu jenen, die bei solchen Kürzungsübungen anzurechnen sind - durchaus auch Investitionen gehören. Die Finanzkommission hat sich die Frage gestellt, ob diese Unterscheidung und dieses Vorgehen so zweckmässig seien. Ich werfe dies hier als Frage auf, weil die Finanzkommission sich ernsthaft vorgenommen hat, das zu gegebener Zeit - nicht jetzt im Rahmen dieses Budgets - mit dem Bundesrat in aller Ruhe noch einmal anzuschauen.
Eine zweite Frage, die ich Ihnen auf den Tisch legen muss: Sie kennen die strikte bundesrätliche Haltung, die weitestgehend von beiden Finanzkommissionen übernommen worden ist, nämlich die Übung zu sagen, wer am Budget Änderungen im Sinne einer Erhöhung der Ausgaben vornehmen wolle, sei gehalten, gebeten, aufgefordert, Kompensationen einzubringen, damit das Gesamtvolumen der Ausgaben nicht ansteige. Das ist unter dem Regime der Schuldenbremse ein durchaus zielführender Weg. Die Finanzkommission hat dann leicht überrascht zur Kenntnis genommen, dass uns der Bundesrat zu relativ später Stunde - nämlich am 23. Oktober, als dieser Budgetierungsprozess in den Kommissionen schon voll angelaufen war, auch in unserer Kommission, die ja die Kommission des Zweitrates ist - brieflich mitteilte, er brauche in diesem Budget noch einen Kredit für Impfstoffe in der Grössenordnung von 70 Millionen Schweizerfranken und dann ebenfalls einen Verpflichtungskredit, den Sie jetzt in der Vorlage finden. Die erste Frage, die sich kompensationsgewohnte Parlamentsmitglieder gestellt haben, war natürlich die: Sieht der Bundesrat irgendwo eine Kompensation vor? Die nationalrätliche Kommission, etwas dramatisch, und unsere Kommission, dann schon etwas gelassener, haben die Antwort entgegennehmen müssen: Es gibt keine Kompensationsmöglichkeiten, sodass also - und das wird ja heute möglicherweise noch Diskussionsgegenstand sein - der Pfad der Tugend, hier durchaus auch der finanzpolitischen Tugend, auch durch den Bundesrat nicht immer voll respektiert wird. So viel in aller Kürze zu diesem Voranschlag insgesamt.
Es wird sodann der Nachtrag II zum Budget 2006 zu beraten sein. Da liegen Nachträge von insgesamt 470 Millionen und Verpflichtungskredite von 21 Millionen Franken vor.
Es ist vielleicht nicht unnütz, ganz kurz einen Blick in unsere Schwesterkammer zu werfen, da ja der Nationalrat Erstrat ist, und zu berichten, wie die Beratungen dort verlaufen sind. Die nationalrätliche Kommission hat nach sehr eingehender Debatte auch im Plenum des Nationalrates eine eingehende Debatte miterleben können. Ich will bloss festhalten, dass am Schluss ein Budget entstanden ist, dem nun die ständerätliche Kommission weitestgehend zustimmt, ein Budget, das im Nationalrat mit 111 zu 52 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen worden ist. Die Neinstimmen stammen aus einer Mehrheit der SVP-Fraktion, welche die budgetierten Ausgaben als zu hoch einstuft und deshalb das Budget ablehnte; ein Teil der Neinstimmen resultiert aus der grünen Fraktion, welche das Budget als zu hart ablehnt. Man könnte etwas maliziös sagen, es sei mithin eine ordentlich eingemittete Vorlage.
In dieser Situation ist dann die ständerätliche Finanzkommission ans Werk gegangen, und sie entnehmen es der Fahne: Es ist weder aus Fantasielosigkeit noch aus Faulheit, dass wir weitestgehend den Beschlüssen des Nationalrates - ich habe sie als "eingemittet" bezeichnet - und den Entwürfen des Bundesrates zustimmen.
Aus der Sicht der Kommissionsmehrheit kann ich Ihnen mitteilen, dass wir keine Differenzen zum Nationalrat hinterlassen möchten, auch um ein aufwendiges Differenzbereinigungsverfahren zu vermeiden. Wenn ich etwas sehr grossen Respekt vor dem Differenzbereinigungsverfahren beim Budget habe, so muss ich Sie in aller Freundschaft darauf hinweisen, dass in diesem Rat ein Mechanismus erfunden worden ist, der wie ein Damoklesschwert über allen Budgetberatungen schwebt, nämlich dass man es bei Differenzen bis zur Einigungskonferenz kommen lässt und dann den Antrag der Einigungskonferenz ablehnt, um damit zu erwirken, dass automatisch die in der dritten Beratung beschlossenen tieferen Beträge zum Budgetgesetz werden.
Das kann es auf die Dauer nicht sein; deshalb - ich sage es Ihnen in aller Offenheit - ist es mein Ziel seit jenen Tagen, möglichst ohne Differenzen, aber auf jeden Fall ohne Einigungskonferenz zu einem Budget zu kommen. Denn es könnte dem Ansehen der Institutionen schaden, wenn man am Schluss mit solchen Umwegen, wie ich soeben einen geschildert habe, dann zu einem Budget käme. Wir müssen, glaube ich, in offener Diskussion - oder, wenn Sie so wollen, in offener Feldschlacht - unsere Beschlüsse fassen und dann danach trachten, dass sie möglichst nicht zu weit von jenen des Nationalrates entfernt sind, damit eine Einigung möglich ist.
Ihre Finanzkommission empfiehlt Ihnen also in allen Teilen Zustimmung zu ihren Anträgen, Genehmigung aller fünf erwähnten Bundesbeschlüsse und Kenntnisnahme vom Finanzplan. Ich darf bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass beim Budget-Bundesbeschluss in einem Fall - Artikel 8, Sie finden dies auf der heutigen Tagesordnung - eine Abstimmung mit Quorum zur Ausgabenbremse bei den Verpflichtungskrediten vorgesehen ist. Das erfordert dann doch eine ordentliche Präsenz, und Sie sollten dann zu diesem Zeitpunkt nicht alle drüben in der Wandelhalle des Nationalrates mit den Finanzverwaltungsleuten diskutieren, sondern hier an der Abstimmung teilnehmen.
Als wir in der Finanzkommission festgestellt haben, dass beim Budget die ganz grossen Auseinandersetzungen - Ihr Entscheid selbstverständlich vorbehalten - dieses Jahr voraussichtlich ausbleiben, sind wir zum Schluss gekommen, Ihnen zu empfehlen, dem Finanzplan besondere Beachtung zu schenken. Das hat auch dazu geführt, dass ich den Herrn Ratspräsidenten bitte, gleich anschliessend Herrn Lauri für die Finanzkommission das Wort zu geben, damit er die Finanzplandiskussionen in der Finanzkommission hier zur Darstellung bringen kann. Ich möchte Sie dann auch ganz herzlich einladen, in der anschliessenden allgemeinen Aussprache über das Budget und alle Bundesbeschlüsse auch diesen Finanzplan zu würdigen. Wiewohl das ein Instrument des Bundesrates ist, können wir durchaus dem Bundesrat gewisse Hinweise geben.
Mit dem nochmaligen Erwähnen der Kommissionsanträge - Zustimmung zu den Bundesbeschlüssen - möchte ich meine Ausführungen schliessen.