Fünfschilling Hans · Ständerat · 2006-12-12
Fünfschilling Hans · Ständerat · Basel-Landschaft · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-12
Wortprotokoll
Der Präsident unserer Kommission hat jetzt mehrfach und immer wieder gesagt, dass es eigentlich darum gehe, keine Differenzen stehen zu lassen. Dem kann ich ohne weiteres zustimmen. Ich war in der Finanzkommission bei den drei anderen Differenzen auch in der Minderheit, und wir haben nirgends einen Minderheitsantrag gestellt - genau aus diesem Grunde der Verfahrenseffizienz und auch wegen der Regelung, die der Präsident beim Eintretensvotum erwähnt hat: Wenn man der Differenzbereinigung nicht zustimmt, kann man damit schlussendlich seine Meinung durchbringen. Deshalb wird man dieses Verfahren gar nicht anstreben, und aus diesen Gründen habe ich auch bei den anderen Differenzen keine Minderheit geschaffen.
Hier geht es aber um etwas Grundsätzliches. Es geht von mir aus eigentlich um die Budgethoheit des Parlamentes. Bezüglich dieses Buches heisst das, dass wir die Kompetenz haben, zu jedem einzelnen dieser Posten zu sagen: "Jawohl, das wollen wir", oder: "Das wollen wir nicht." Wir müssen das begründen; wir müssen darauf eingehen, worum es geht, und wir müssen die anderen davon überzeugen. Je nachdem, ob man erhöht oder ob man senkt, muss man sich wirklich auf etwas verpflichten. Dieser Antrag heisst ja nichts anderes, als dass bei diesem dicken Buch von der ersten bis zur letzten Seite einfach alle Positionen "Beratungsauftrag" um 10 Prozent gekürzt werden. Da hat Kollege Leuenberger ja das Hauptargument bereits ausgeführt, warum man dem nicht zustimmen sollte: Wir wissen nicht, was wir tun. Wir wissen nicht, was in diesen einzelnen Kreditpositionen steckt.
Ein weiterer Grund: In der Finanzdelegation haben wir vor zwei Jahren als Schwerpunktthema bei drei Direktionen genau diese Beratungsaufträge verfolgt. Wir haben gesehen, wie aufwendig das ist, dass man sich wirklich einlesen muss und wie man wirklich entscheiden muss. Hier wollen wir eingreifen, hier wollen wir dem Bundesrat sagen "Das ist nicht notwendig" oder "Das ist notwendig". Das braucht Arbeit. Wenn man einfach "Sammelposten minus 10 Prozent" vorschreibt, so braucht das keine Arbeit, das ist einfach.
Es wurde immer vom Bericht gesprochen, in der sich die GPK zu diesem Thema geäussert hat. Der GPK-Bericht enthält Empfehlungen an den Bundesrat, er besagt aber nicht, dass man die Beträge generell senken sollte.
Ein weiteres objektives Kriterium: Wenn man Streichungen oder Kürzungen vornimmt, so doch meistens bei einer Position, die sich in den letzten Jahren zu stark entwickelt hat. Wenn Sie aber die Höhe dieser Position ansehen, können Sie beobachten, dass es in den letzten Jahren real sogar eine leichte Senkung gegeben hat. Das heisst, wir sind hier nicht in einem Gebiet, wo es um explodierende Kosten geht, sondern wir sind in einem Gebiet, das der Bundesrat offenbar im Griff hat.
Worum geht es bei dieser Position? In dieser Position stecken nicht nur klassische Beratungsaufträge, wie man sie sich darunter vorstellt. Wir alle kennen Gutachten, die bezahlt worden sind und von denen wir finden: Das wäre nicht notwendig gewesen, das ist Geld zum Fenster hinausgeschmissen. Das kennen wir alle; ich könnte Beispiele nennen. Unter dieser Position werden auch sehr viele Vollzugsaufgaben abgebucht. Bei der Diskussion hat uns die Finanzverwaltung gesagt, dass beabsichtigt werde, hier im Sinne der Transparenz eine Aufgliederung vorzunehmen, damit Vollzugsaufgaben und Gutachtertätigkeit getrennt werden könnten. Was für Vollzugsaufgaben sind das? Es sind zum Beispiel Übersetzungen. Übersetzungen wurden in vielen Departementen outgesourct, und das steckt jetzt hier drin. Übersetzungstätigkeit verstehe ich nicht als Beratungstätigkeit, und niemand von uns wird bezweifeln, dass in unserem viersprachigen Land Übersetzungen notwendig sind.
Was steckt sonst noch drin? Zum Beispiel Vollzug beim Spielbankengesetz. Kontrolleure müssen herumgehen und die Zähler ablesen, damit entsprechende Steuern erhoben werden können; auch das steckt in dieser Rubrik. Dann haben wir in den einzelnen Ämtern Revisionstätigkeit, die notwendig ist. Teilweise muss extern revidiert werden. Auch das ist eine Vollzugsaufgabe, sie hat nichts mit Beratungen zu tun. Weiterhin stecken auch alle Temporäranstellungen hier drin. Wenn also irgendwo zur Überbrückung Personal temporär angestellt wird, dann steckt das auch hier drin.
Ich habe diese Beispiele aufgeführt, um zu sagen, dass nicht nur Beratung, sondern auch Vollzug drinsteckt. Jetzt wird das in verschiedenen Departementen und in verschiedenen Ämtern anders budgetiert. Der Präsident hat das Beispiel "Energie Schweiz" angeführt. Wir haben herausgefunden, dass das nicht hier drinsteckt; dass es also im Gegensatz zu den Befürchtungen der Energiedirektorenkonferenz nur zu einer Kürzung von 500 000 Franken und nicht von 5 Millionen Franken kommt. Das muss man sagen.
Von wem aber ein sehr grosser Betrag drinsteckt, das ist vom Bundesamt für Gesundheit. Der Betrag wurde zwar von 26 Millionen Franken in diesem Jahr auf 21 Millionen Franken im Budget reduziert. Es ist aber doch ein grosser Betrag. Was steckt hier drin? Hier stecken zum Beispiel alle Präventionskampagnen drin, die das Bundesamt für Gesundheit vorsieht.
Ich habe Ihnen diese Beispiele aufgezählt, um Folgendes zu sagen: Wenn wir hier 10 Prozent kürzen, auf der anderen Seite aber Vollzugsaufgaben haben, die wir nicht [PAGE 1099] einschränken wollen, dann beschränken wir die Beratertätigkeit im engeren Sinn um 20, 30, 40 Prozent - wir wissen nicht, um wie viele Prozente -, und damit machen wir dann doch einschneidende Eingriffe in die Tätigkeit des Bundesrates; etwas, was wir nicht tun sollten.
Warum ich dieser Kürzung nicht zustimmen kann, ist hauptsächlich deshalb, weil ich nicht weiss, was ich damit auslöse, und weil wir nicht Dinge tun sollten, von denen wir nicht wissen, was sie auslösen und was sie bringen.