Lexipedia

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-12-12

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-12-12

Wortprotokoll

Zuerst zu Herrn Stähelin: Es trifft zu, dass die Alkoholverwaltung letztlich eine Sonderrechnung hat. Am Ende dieser Sonderrechnung steht ein Reinertrag - immerhin ein Reinertrag von über 200 Millionen Franken -, und die Verwendung dieses Reinertrages ist, wie die gesamte Alkoholverwaltung, im Alkoholgesetz ausführlich geregelt. Nun habe ich von mir aus keine oder nur wenige Spielräume. Hingegen gibt es - und jetzt komme ich wieder zum Diskretionären - eine Motion, die verlangt, dass wir eine Prüfung der Integration der Alkoholverwaltung in die Zollverwaltung vornehmen sollten. Ich habe das Projekt für mich einmal etwas angeschaut und bin klar zum Schluss gekommen, dass es ohne eine vorgängige Gesetzesrevision in diesem Bereich keinen Sinn macht, einfach ein paar Dutzend Mitarbeitende von einem Gebäude ins andere zu verschieben; wenn schon sind damit auch gewisse Effizienzgewinne zu erbringen. Dann muss man das ganze System, nach dem dort verfahren wird, hinterfragen. Dieses Alkoholregime hat natürlich eine historische Vergangenheit; man wollte damit ausdrücklich sozialpolitische Ziele verfolgen. Es wird darüber zu diskutieren sein, wie und in welchem Rahmen solche Ziele zusammen mit den Kantonen, die ja an den Gewinnen beteiligt sind, künftig zu verfolgen sind.

Zu Herrn David: Seine Intervention kommt etwas überraschend. Von den Zahlen her stimmt sie, nur gibt es da verschiedene Antworten. Zunächst einmal müssen wir die kalte Progression im Auge behalten; er hat es selber gesagt. Das ist ein Phänomen, das ausgeglichen wird; wir müssen die kalte Progression ausgleichen. Das ist jetzt wieder fällig, es steht auch im Gesetz über die direkte Bundessteuer. Es ist ein gewisser Korrekturmechanismus. Dann sind die Steuereinnahmen natürlich weitgehend auch eine Folge der wirtschaftlichen Entwicklung.

Wir haben gegenüber dem letzten Jahr im Bereich der direkten Bundessteuer eine Einnahmensteigerung von etwa 10 Prozent. Wir haben im Bereich der Mehrwertsteuer eine Steigerung von etwa 6 Prozent. Das sind aber Zahlen, die auch die gute Wirtschaftssituation reflektieren; besonders im Bereich der Mehrwertsteuer geht das jeweils sehr rasch, währenddem bei der direkten Bundessteuer mit gewissen Verzögerungen zu rechnen ist. Wir haben dort immer noch die Hauptveranlagungsjahre, die besonders einschenken. Dann haben wir die Verzögerungseffekte, die durch Dividendeneinnahmen bei natürlichen Personen entstehen, aus Gewinnausschüttungen der Unternehmen, die mit einem Verzögerungseffekt von ein bis zwei Jahren erfolgen. Ich bin jetzt schon überzeugt, dass sich die Wachstumsraten, die wir augenblicklich haben, ohne gesetzliche Veränderungen, ohne diskretionäre Anpassungen verlangsamen, dass sie verflachen werden, so gut wie sich auch die Konjunktur wieder nach unten bewegen wird. Herr Lauri hat in seinem Votum darauf hingewiesen, indem er sagte, dass mit einem Wachstum von 1,0 Prozent 500 Millionen Franken Mehreinnahmen als Endergebnis in der Staatsrechnung verbunden sind.

Daneben gibt es natürlich auch einen Aspekt, den ich schon im Nationalrat erwähnt habe und den ich gerne auch hier wiederhole, nämlich die Frage: Was ist die Bedeutung von einzelnen Steuern in der Zukunft des Bundeshaushaltes? Wie schätzen wir die Mehrwertsteuer ein? Heute ist sie zusammen mit der direkten Bundessteuer der Haupteinnahmenträger; das sind die beiden Pfeiler. Wie schätzen wir die Entwicklung, die Bedeutung, den Stellenwert dieser beiden Steuern ein? Daneben gibt es Steuern im Bereich der Transaktionen, also die Stempel- oder die Verrechnungssteuer. Wie schätzen wir diese ein? Was bedeutet uns eine Tabaksteuer? Bei ihr werden gesundheitspolitische Anliegen dazu führen, dass sie mit der Zeit abnimmt. Ich glaube, diese Beurteilungen müssen wir an die Hand nehmen. Wir haben das im Nationalrat zugesichert; ich möchte es hier wiederholen. Sie werden im nächsten Finanzplan ein Kapitel dazu finden, weil wir uns, glaube ich, Rechenschaft geben müssen, in welcher Weise wir uns auf was verlassen.

Wenn man jetzt die Verrechnungssteuer mit ihrer Volatilität anschaut - das ist kein zuverlässiges Mittel für die Einnahmen des Bundes -, dann muss man sich die Frage stellen: Was geschieht, wenn wir z. B. die Verrechnungssteuer verändern müssen, meinetwegen unter dem Druck von internationalen Entwicklungen? Was geschieht, wenn wir die Stempelsteuer ganz aufgeben müssen? Es sind grössere Ausfälle, die dann anfallen. Wie wollen wir diese kompensieren? Welches ist der Stellenwert solcher Steuern? Insofern bin ich selbstverständlich bereit, diese Anregungen entgegenzunehmen.

Was ich mir augenblicklich nicht wünsche, wäre eine Steuerdebatte in dem Sinne, wie Sie sie anregen. Schon übernächstes Jahr kommen wieder ausserordentliche Ausgaben auf uns zu, die zu finanzieren sind. Wenn schon, dann sollten wir eine Steuerdebatte im Rahmen von Steueranpassungsprojekten führen, in den Bereichen Unternehmenssteuerreform I, KMU-Reform, Familien- und Ehepaarbesteuerung und mit den lateralen Projekten; diese sind aber zum Teil unterwegs. Wenn Sie Steuern senken wollen, dann brauchen Sie nur diesen Unternehmenssteuerreform- und anderen Projekten zuzustimmen.