Schweiger Rolf · Ständerat · 2006-12-12
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-12
Wortprotokoll
Ich habe bezüglich einer Würdigung des Gesamtbudgets des EDA keine Bemerkungen zu machen. Dieses hält sich weitgehend an die Vorgaben, die gemacht wurden. Angesichts dessen, dass Herr Kollege Schwaller im Rahmen der Eintretensdebatte die Angelegenheit der Kohäsionsmilliarde zur Diskussion gebracht hat, möchte ich Sie kurz über diesen Punkt orientieren. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass dieser Punkt nicht nur das EDA betrifft, sondern auch das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD). Da beide Departemente in der Finanzkommission durch die Subkommission II betreut werden, erlaube ich mir die diesbezüglichen Ausführungen auch hinsichtlich des EVD zu machen.
Wir befanden uns in der Finanzkommission in einer ähnlichen Situation wie die, in der sich Carlo Schmid bezüglich der Mineralölsteuer befand. Wir standen auch zwischen zwei Heuhaufen, wir waren der sich in der Mitte befindliche Esel, dessen Name ich leider nicht mehr kenne. Der Unterschied war nur der, dass diese beiden Heuhaufen nicht sachlicher Art, sondern politischer Natur waren.
Es geht um Folgendes. Unser Parlament hat auf der einen Seite die Motion Leuthard 05.3808, "Disparitätenzahlungen", als erheblich erklärt. Diese Motion Leuthard besagt, dass im Bereiche der öffentlichen Entwicklungshilfe auch angesichts der Kohäsionsmilliarde keine Senkungen vorgenommen werden sollen. Auf der anderen Seite stand der Bundesrat als Gesamtbehörde, der im Bundesbüchlein im Zusammenhang mit der Abstimmung über die Kohäsionsmilliarde ausgeführt hat, dass die Kohäsionsmilliarde im Umfang von 60 Prozent durch Kompensationen im EDA und im EVD finanziert werde und im Umfang von 40 Prozent aus anderen Budgetpositionen. Ihre Finanzkommission hat nun festgestellt, dass zumindest bezüglich des Jahres 2007 beide Sachen, nämlich die Motion Leuthard auf der einen Seite und die Aussage des Bundesrates im Bundesbüchlein auf der anderen Seite, nicht gleichzeitig zu erfüllen gewesen wären. Wir mussten uns entscheiden, wem und welcher Form wir den Vorzug geben wollen. Dabei stand folgendes Hauptelement im Vordergrund: Unsere Bevölkerung hat in Kenntnis des Bundesbüchleins abgestimmt. Auch wir Parlamentarier haben uns wahrscheinlich bei den verschiedenen Referaten, die wir gehalten haben, im grossen Umfang auf das Bundesbüchlein bezogen. Deshalb haben wir uns entschlossen, den Aspekt von Treu und Glauben, nämlich die Vorgaben, die im Rahmen der Abstimmung gemacht wurden, auch beim Budget 2007 einzuhalten.
Konkret heisst dies Folgendes: Die öffentliche Entwicklungshilfe wird gegenüber dem, was im Finanzplan vorhanden war, beim EDA im Umfang von 4 Millionen und beim EVD im Umfang von 14 Millionen Franken unterschritten. Es kann aber die vom Bundesrat gemachte Vorgabe, nämlich 60 Prozent der Zahlungen aus dem Kohäsionsfonds zu kompensieren, erfüllt werden.
Deshalb beantragt die Kommission einstimmig, den Voranschlag 2007 so zu genehmigen und damit ebenfalls eine politische Wertung zu machen zwischen den beiden von mir eingangs angeführten Elementen, nämlich der Motion Leuthard einerseits und der Aussage des Bundesrates im Bundesbüchlein andererseits. Es ist festzustellen, dass Sie diesen Entscheid, den Sie zu treffen haben und den die Finanzkommission einstimmig so beantragt, nur bezüglich des Voranschlages 2007 so treffen. Wie später vorgegangen wird, wird später zu entscheiden sein.
[VS]