Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-12-14
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-14
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.
Die Kommission hat weit über die Hälfte ihrer ganzen Beratung nicht so sehr dem CO2-Abgabesatz gewidmet, sondern dieser Frage hier. Herausgekommen sind Litera d der Minderheit II und jetzt dieser Absatz 2, der auf dem Tisch liegt. Alles andere ist nicht durchdiskutiert worden. Ich nehme gerne zur Kenntnis, dass die Fassung der Mehrheit und der Minderheit I für die Kraftwerkbetreiber eine erhebliche Belastung darstellt. Das nehme ich gerne zur Kenntnis, und ich glaube, da wird vielleicht der Zweitrat noch einmal über die Bücher gehen.
Der Eventualantrag Pfisterer Thomas scheint eine Kompromisslösung zu sein, ist aber in ihrer Spezifizität derart weit getrieben, dass es unseriös wäre, das jetzt so zu beschliessen. Das können wir nicht beurteilen. Ich glaube, es ist sinnvoll, dass dieser Antrag gestellt worden ist; er ist damit bei den Akten, und er kann dann beurteilt werden.
Aber nochmals etwas zur Rechtmässigkeit: Herr Kollege Lauri hat auf Artikel 9 Absatz 4 Litera d hingewiesen und hat bemerkt, dass die Begrenzung der Emission, die wir auf null herabgesetzt haben, zu weitgehend sei, weil wir unsere Lösung nicht an der Position der Unternehmen im internationalen Wettbewerb gemessen hätten. Ich darf Sie einfach darauf hinweisen, dass diese Überlegung relativ weit hinten in der Darstellung von Artikel 9 Absatz 4 des CO2-Gesetzes ist. Artikel 9 Absatz 4 des CO2-Gesetzes lautet: "Der Umfang der Begrenzung der Emissionen bei einer Verpflichtung orientiert sich: a. an den Zielen nach Artikel 2". Die Ziele nach Artikel 2 sind die Begrenzung und die Reduktion des CO2-Ausstosses bis zum Jahr 2010. Das ist das Primäre, das absolut Erste, was wir bei der Bemessung der Emissionsreduktion zu berücksichtigen haben.
Wir haben natürlich unter dem Eindruck dieser Litera a gesagt: Das muss hundertprozentig reduziert werden. Wir gehen im gleichen Atemzuge, wie wir mit der Einführung einer CO2-Abgabe versuchen, 700 000 Tonnen CO2-Emissionen zu eliminieren, hin und gestatten - mit einer kleinen Emissionsbegrenzung oder -kompensation - neue CO2-Schleudern. Das war für uns nicht akzeptabel, und das ist ein rechtlich hinreichender Grund, um unsere Fassung zu rechtfertigen. Ob sie dann auch in der Sache so hart durchgezogen werden muss, ist eine ganz andere Frage, zu deren Beantwortung die Zeit in diesem Rat nun sicher nicht reicht.
Ich bitte Sie daher, hier mit dem Antrag der Mehrheit eine Differenz zu schaffen, sodass dann die Kommission des Nationalrates diese Frage noch einmal fundiert anschauen kann.