Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2006-12-14
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-12-14
Wortprotokoll
Wie Sie ja wissen, ist der Bundesrat gegen diese parlamentarische Initiative. Ich habe die entsprechenden Äusserungen in Flims gemacht; Sie sind dann entgegen den gemachten Empfehlungen auf die Vorlage eingetreten. Jetzt haben wir hier das Problem der Gesetzesformulierung - die Mehrheit gegen die Minderheit.
Die Fassung der Mehrheit gleicht sich tendenziell den strategischen Zielen des Bundesrates für die Post an, ist insofern näher am Bundesrat. Auf der anderen Seite muss ich sagen, dass die Post auch heute - ohne diesen Gesetzestext - auf die Anliegen der verschiedenen Regionen Rücksicht nimmt. Den Vorwurf der mangelnden Kommunikation nehme ich entgegen und leite ihn weiter - das ist etwas anderes -, aber die Post nimmt in ihrer Politik auch mit dem heutigen Gesetz auf die Regionen Rücksicht. Ich erinnere Sie beispielsweise an die grosse Auseinandersetzung um die Briefverteilzentren. Rein betriebswirtschaftlich hätte damals ein einziges Verteilzentrum für die ganze Schweiz gereicht. Das wäre logistisch sehr gut gegangen, wäre rein ökonomisch die sinnvollste Lösung gewesen, aber aus Rücksicht auf die Regionen hat man dann mit sechs Nebenzentren gearbeitet - entgegen den betriebswirtschaftlich optimalen Überlegungen. Ich will damit einfach sagen, dass die Post auch mit dem jetzigen Gesetzestext, mit den jetzigen strategischen Zielen die Pflicht zur Rücksicht auf die regionalen Anliegen wahrnimmt.
Insofern will ich mich jetzt eigentlich zur Frage, ob der Antrag der Minderheit oder der Mehrheit vorzuziehen sei, im Detail gar nicht äussern. Der Mehrheitsantrag verdeutlicht sicher noch die Sorgen, welche die Post und der Bundesrat haben, dass man der Post mit dieser parlamentarischen Initiative einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den anderen in diesen Diensten tätigen Unternehmen auferlege. Herr Leuenberger hat zu Recht gesagt, dass man solche Auflagen dann eigentlich allen Unternehmen auferlegen müsste; dazu fehlt uns dann jedoch die notwendige gesetzliche Grundlage.
Wenn Sie sich über Minderheits- und Mehrheitsantrag geeinigt haben, werden Sie eine Abstimmung über den Gesetzestext machen. Da wäre der Bundesrat nach wie vor für Ablehnung. Das muss ich hier einfach der Korrektheit halber gesagt haben.