Lauri Hans · Ständerat · 2006-12-19
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-19
Wortprotokoll
Jede ernsthafte Diskussion zur Landwirtschaftspolitik hat bei den Aufgaben und der Stellung der Landwirtschaft in unserer Gesellschaft aus einer ganzheitlichen Sicht heraus zu beginnen. Denn nur auf diese Weise werden wir ihrer volkswirtschaftlichen und kulturellen Bedeutung gerecht. Landwirtschaftspolitik ist für mich nicht nur eine isolierte Sachpolitik, sondern immer auch Gesellschaftspolitik.
Im Vordergrund steht die Produktion von gesunden Nahrungsmitteln. Wir wollen vorab eine produzierende Landwirtschaft. Hat man das gesagt, sind aber sofort auch ihre anderen in der Verfassung verankerten Aufgaben zu nennen und ernst zu nehmen: die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, die Pflege der Kulturlandschaft und auch die dezentrale Besiedlung des Landes. Ich bin persönlich nicht bereit, wesentliche Abstriche an dieser in der Verfassung verankerten Multifunktionalität zu machen. In einer Stellungnahme der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz steht dazu völlig zu Recht, die verschiedenen Funktionen liessen sich nicht trennen, sie seien nur gemeinsam zu haben. Verantwortungsvolle Landwirtschaftspolitik bedeutet deshalb stets, auch ihre Bedeutung für die regionale Wirtschaft, den Tourismus und ganz allgemein für die Entwicklung des ländlichen Raumes sowie der dezentralbesiedelten Regionen im Auge zu behalten. Aus einem allfälligen Auseinanderdriften von Agglomerationen und ländlichem Raum könnte ansonsten politischer Sprengstoff entstehen.
Die Schwierigkeit, vor die sich die WAK gestellt sah, bestand nun darin, diese Forderungen mit dem selbstverständlich ebenfalls zu Recht erschollenen Ruf nach einer wettbewerbsstärkeren Landwirtschaft, einer wirkungsvollen Differenzierung nach Berg- und Talregionen und einem noch verkraftbaren Einsatz öffentlicher Finanzmittel einigermassen in ein Gleichgewicht zu bringen.
Die schwierigen Rahmenbedingungen der schweizerischen Landwirtschaft werden meines Erachtens oft unterschätzt, Vergleiche mit dem Ausland vorschnell oder auf ungenügender Basis angestellt. Wenn ich höre, dass im EU-Ausland selbst Betriebe mit 200 und mehr Hektaren nicht mehr konkurrenzfähig sind und zum Teil unter für uns inakzeptablen Bedingungen für Mensch und Tier produzieren, so steht für mich fest, dass wir bei aller Betonung der Rolle des Schweizer Bauern als Unternehmer auch in der Zukunft um eine starke Landwirtschaftspolitik nicht herumkommen werden, was ohne Einsatz von entsprechenden Finanzmitteln nicht zu machen ist. Leider werden von wirtschaftsnahen [PAGE 1176] Kreisen die objektiv unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Chancen der Produktion in der Landwirtschaft, in der Industrie und im Dienstleistungssektor oft zu wenig wahrgenommen. Die Zeit reicht leider nicht, hier auf Einzelheiten einzugehen, obwohl dies sehr lohnend wäre.
Aus diesen und anderen Überlegungen hat die WAK das vom Bundesrat mit der "AP 2011" angeschlagene Reformtempo etwas zurückgenommen, was ich unterstütze. Gleichzeitig haben wir das sich immer weiter ausdehnende Direktzahlungssystem zugunsten der Marktstützungen leicht korrigiert und den Bundesrat beauftragt, im Hinblick auf die "AP 2015" das Direktzahlungssystem generell kritisch zu hinterfragen.
Dieser Auftrag ist für mich einer der wesentlichen Teile der zurückliegenden Arbeit unserer Kommission. Die Bundesverwaltung und andere Kreise kritisieren mit wachsender Intensität die nach ihrer Meinung schlechte Einkommenswirkung der Marktstützung. Ich teile diese Kritik nur teilweise; im vorgetragenen Umfang und in dieser Allgemeinheit teile ich sie nicht. Auch Marktstützungen haben ihre Stärken: Sie belohnen den investierenden und produzierenden sowie auf Qualität konzentrierten Bauern, der bereit ist, selbst grosse wirtschaftliche Risiken zu tragen. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Wertschöpfung und Einkommen. Oft wird vergessen, dass es auch in der EU Marktstützungsinstrumente gibt, die in überblickbarer Zeit nicht aufgehoben werden sollen.
Ein letzter Gedanke: Mit viel Kraft muss an der Senkung des Kostenniveaus gearbeitet werden. Grössere Betriebseinheiten sind in dieser Beziehung das eine; diese Entwicklung ist im Talgebiet unabwendbar, wobei ausländische Massstäbe aber eben nicht das Ziel sein können. Soll es nicht zu einer Verletzung der wichtigen Verfassungsziele kommen, sind dieser Entwicklung in einer weiteren Zukunft also Grenzen zu setzen, weshalb insbesondere auch eine viel stärkere Zusammenarbeit zwischen den Betrieben und innerhalb der landwirtschaftlichen Wertschöpfungskette zu fordern ist. Hier hat die Landwirtschaft, das muss ich betonen, ihre Bewährungsprobe noch zu bestehen.
Mit dem Ziel, Kosten zu senken, hat unsere Kommission einen neuen Artikel eingeführt, der die internationale Erschöpfung für landwirtschaftliche patentgeschützte Produktionsmittel bringt. Der Effekt dürfte mit etwa 25 Millionen Franken oder allenfalls etwas mehr allerdings gering sein. Vor viel zu optimistischen Schätzungen sei deutlich gewarnt; darauf werde ich bei der Beratung der entsprechenden Artikel noch zurückkommen.
Wesentlich ist mir beim Eintreten der Hinweis, dass mit dieser Öffnung für den Landwirtschaftsbereich bezüglich der Parallelimporte im allgemeinen Patentrecht nichts präjudiziert wird. Das scheint mir wesentlich, denn bekanntlich soll die grundsätzliche Frage der Parallelimporte patentgeschützter Produkte nach Auffassung der Mehrheit der nationalrätlichen Kommission bei der zurzeit vom Nationalrat bearbeiteten Revision des Patentgesetzes ausgeklammert und aufgrund einer Sonderbotschaft gründlich geprüft werden, da die Landwirtschaft und die übrige Wirtschaft in diesem Punkt eben unterschiedliche Interessen haben können. Auch darauf werde ich in der Detailberatung noch zurückkommen.