Stähelin Philipp · Ständerat · 2006-12-19
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-19
Wortprotokoll
Die Schweiz beziehungsweise die hier ansässigen Unternehmen exportieren seit langem nicht nur Industriegüter und Dienstleistungen, sondern auch bedeutende Kapitalien, insbesondere als sogenannte Direktinvestitionen. Umgekehrt ist die Schweiz auch Standort für Kapitalanlagen aus dem Ausland. Diese internationale Ausrichtung ist heute für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft zentral und ermöglicht es unseren Unternehmen, über den kleinen Binnenmarkt hinaus aktiv zu werden. Umgekehrt entsteht auch immer wieder ein gewisser Druck, für attraktive Rahmenbedingungen in unserem eigenen Wirtschaftsraum zu sorgen.
Unsere Direktinvestitionen im Ausland betragen rund 450 Milliarden Franken; es sind beileibe nicht nur die grossen Konzerne, sondern auch KMU daran beteiligt. So werden im Ausland fast zwei Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Die ausländischen Direktinvestitionen in der Schweiz betragen umgekehrt 220 Milliarden Franken. Im internationalen Vergleich sind diese genannten Zahlen sehr hoch. Daraus ergibt sich auch die Bedeutung internationaler Investitionsregeln für unser Land. Die Schweiz verfügt nach Deutschland und China bereits über das drittdichteste Netz von bilateralen Investitionsschutzabkommen. Heute sind deren 105 in Kraft. Dies ist ein durchaus beachtlicher Standortvorteil für die Schweiz.
Die nun vorliegenden Abkommen knüpfen das Netz noch enger und bezwecken, auch in Serbien und Montenegro, Guyana, Aserbaidschan, Saudi-Arabien und Kolumbien die getätigten Investitionen vor diskriminierenden staatlichen Massnahmen zu schützen.
Die bilateralen Investitionsabkommen sind seit über vierzig Jahren zusammen mit den Doppelbesteuerungsabkommen bewährte Instrumente unserer Aussenwirtschaftspolitik. Leider bleiben wir auf Einzelabkommen angewiesen, weil der Investitionsschutz bisher nicht Gegenstand einer universellen Regelung geworden ist. Gegen den Willen der Schweiz sind entsprechende Arbeiten im Rahmen der WTO vor drei Jahren auf Eis gelegt worden. Unsere Kommission unterstützt den Bundesrat in der Absicht, hier wieder aktiv zu werden. Aber eine Lösung ist vorderhand nicht in Sicht. Es gibt auch keine internationalen Musterabkommen.
Grosse Bedeutung kommt den Investitionsschutzabkommen vor allem gegenüber Entwicklungs- und Transitionsländern zu, weil die Investitionsregeln der OECD für sie nicht gelten und weil die nichtkommerziellen Risiken dort doch höher sind. Unsere Investitionsschutzabkommen sind deshalb durchaus auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit - unsere Direktinvestitionen tragen zur Entwicklung der Zielländer wesentlich bei - und unserer Menschenrechtspolitik zu sehen. Die wirtschaftliche Entwicklung muss dabei zwar im Vordergrund stehen, wir machen aber auch die Erfahrung, dass Investitionsschutzregeln die Rechtsstaatlichkeit in den verschiedenen Ländern stärken, was sich auch positiv auf die Beachtung der Menschenrechte auswirkt. Kohärenz unserer Abkommenspolitik mit der übrigen Entwicklungs- und Aussenpolitik ist daher notwendig und wird auch angestrebt.
Die Investitionsschutzabkommen sollen bei inkorrekter, diskriminierender Behandlung im Gaststaat einen funktionierenden Rechtsschutz sicherstellen. Sie geben kein Recht auf Marktzutritt, sollen aber eine rechtssichere Behandlung der Investoren garantieren. Die Bezugnahme von Schweizer Unternehmen auf Investitionsschutzabkommen kommt relativ häufig vor. Die meisten Fälle können jedoch durch Kontaktaufnahme mit den Behörden des Gaststaates einvernehmlich gelöst werden. Notfalls können internationale Schiedsgerichte angerufen werden. Spezialisiert in dieser Hinsicht ist auch das International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) der Weltbank. So werden die zwischenstaatlichen Beziehungen nicht belastet, und es kommt zu direkt vollstreckbaren Urteilen. Hingegen sind die Verfahrenskosten ausserordentlich hoch. Es ist deshalb einerseits zu prüfen, wie wir zu Verfahrensvereinfachungen kommen können oder wie andere kostensparende Lösungen gefunden werden können. Die Kostenhöhe ist andererseits ein nicht unerheblicher Anreiz, zu einvernehmlichen Lösungen zu gelangen.
Gemäss Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung liegt die Kompetenz zum Abschluss internationaler Abkommen grundsätzlich beim Parlament. Seit 1963 wurde sie für unsere Art von Abkommen jeweils für zehn Jahre an den Bundesrat delegiert. Diese Delegation ist nun 2004 abgelaufen. Künftig sollen die Investitionsschutzabkommen dem Parlament im Rahmen des jährlichen Aussenwirtschaftsberichtes zur Genehmigung unterbreitet werden. Die Investitionsschutzabkommen sind auch in den Augen des Bundesrates wichtiger geworden. Die Sammelbotschaft, die uns heute vorliegt, schliesst hier gewissermassen die Lücke für die in der Zwischenzeit abgeschlossenen fünf Abkommen.
Formell stellt sich auch die Frage der Unterstellung der Abkommen unter das Staatsvertragsreferendum. Der Bundesrat zieht dabei die bei den Doppelbesteuerungsabkommen entwickelte Praxis bei, stellt fest, dass sich die vorliegenden Abkommen an den Rahmen der bisherigen Verträge halten, und beantragt, auf die Unterstellung unter das Referendum zu verzichten. Die Kommission kann sich dem anschliessen.
Zu den einzelnen Abkommen: Zu Saudi-Arabien, Aserbaidschan und Guayana ergeben sich keine besonderen Bemerkungen. Mit Serbien und Montenegro wurde das Abkommen ausgehandelt, als diese noch einen einzigen Bundesstaat bildeten. Nach der erfolgten Trennung wird das Abkommen nun gemäss Artikel 1 Absatz 2 des entsprechenden Bundesbeschlusses sowohl mit Serbien als auch mit Montenegro einzeln ratifiziert werden.
Bei Kolumbien ist zu vermerken, dass Nichtdiskriminierung, Willkürverbot und Verbot der entschädigungslosen Enteignung im Kern auf den Steuerbereich Anwendung finden, das Abkommen also zum Tragen kommt, wenn eine Besteuerung konfiskatorische Wirkung hätte oder [PAGE 1169] eine staatliche steuerliche Behandlung eines Investors plötzlich infrage gestellt würde. Es sind zurzeit aber Verhandlungen zu einem Doppelbesteuerungsabkommen mit Kolumbien im Gange, welches diese Sonderlösung ablösen wird.
Zu den Detailberatungen der Bundesbeschlüsse habe ich keine weiteren Bemerkungen. Unsere Kommission beantragt Ihnen einstimmig Eintreten und Annahme der Bundesbeschlüsse.