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Wicki Franz · Ständerat · 2006-12-19

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-19

Wortprotokoll

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, den Reformbedarf im Bereich des Vorsorgeausgleichs bei der Ehescheidung und der Kinderbelange als Folge der Ehescheidung abzuklären und dem Parlament die erforderlichen Revisionsvorschläge zu unterbreiten. Der Nationalrat hat die Motion ohne Gegenstimme angenommen; der Bundesrat sprach sich ebenfalls für diese Motion aus. Ihre Kommission hat an der Sitzung vom 16. Oktober 2006 diese Motion geprüft. Sie beantragt ohne Gegenstimme, die Motion anzunehmen.

Mit dieser Motion wird verlangt, dass der Bundesrat den Revisionsbedarf im Bereich des Scheidungsvorsorgeausgleichs und der Kinderbelange abklärt. Die Motion ist sehr offen formuliert. Sie will prüfen lassen, in welchen Belangen eine Revision nötig ist. Das Institut des Vorsorgeausgleichs hat sich bewährt, aber es gibt in zahlreichen Einzelpunkten Fragen, bei denen der Gesetzgeber einen Beitrag zur Vereinfachung der Praxis leisten könnte. So haben wir die Frage der Überversicherung oder die Frage, wohin die übertragenen Leistungen gehen, ob sie in den obligatorischen oder in den überobligatorischen Bereich gehen. Im internationalen Privatrecht bestehen offene Fragen, die nur durch die Auslegung beantwortet werden können. Das Gleiche gilt auch für die Kinderbelange. Rechtsvergleichend gesehen ist die Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge in der Schweiz eher zurückhaltend. Im Übrigen werden dem Parlament im Rahmen der Zivilprozessordnung - die Botschaft ist auf unserem Tisch - bereits gewisse Bereinigungsvorschläge unterbreitet, z. B. beim Kinderanwalt oder bei der Abgrenzung der Zuständigkeit von Zivilrichter und Versicherungsrichter beim Vorsorgeausgleich.

Aufgrund der offenen Formulierung des Vorstosses beantragt Ihnen die Kommission, wie erwähnt, die Motion anzunehmen.