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David Eugen · Ständerat · 2006-12-19

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-19

Wortprotokoll

Ich möchte mich auch bei der Kommission für diese Vorlage bedanken und auch beim Bundesrat. Ich finde, sie trägt den berechtigten Interessen der Urheber Rechnung. Ich stelle im praktischen Alltag immer wieder fest, dass vielerorts die Meinung herrscht, urheberrechtlich geschützte Werke könnten gratis genutzt werden, also künstlerisches Schaffen stehe einfach zur Verfügung, ohne dass man Entgelt leisten müsse.

Das Urheberrechtsgesetz tritt dieser Meinung entgegen. Das ist eine zivilisatorische Errungenschaft seit zweihundert Jahren, und wir können froh sein, dass es sie gibt. Ohne diese Regelung würde es nämlich auch kein Kulturschaffen geben. Was das Urheberrecht vorsieht, ist keine Steuer. Ich finde, auch das muss immer wieder gesagt werden. Es ist keine Abgabe, sondern es ist eine gerechte Entschädigung, ein Lohn für ein geschaffenes Werk, dafür, dass Komponisten Musikwerke herstellen, Autoren Buchwerke herstellen oder bildende Künstler bildende Kunst schaffen.

Die moderne Technologie - und da stehen wir heute sicher vor einer Herausforderung - fördert die Tendenz zur Gratisnutzung. Sie kennen den iPod. Jeder, der einen iPod hat, meint nachher, er könne ihn jetzt nutzen, wie er wolle: Er könne kopieren, habe die vielen Kopiermöglichkeiten, er könne auf CD kopieren, auf andere Computer. Er meint, er könne die Musikwerke vervielfältigen, wie er wolle, wenn er einmal eine Platte oder eine CD gekauft hat oder wenn er ein einziges Mal bei iTunes Fr. 1.50 bezahlt hat, um ein Werk herunterzuladen. Das ist nicht korrekt. Jede Musiknutzung, die nachher folgt, insbesondere durch Vervielfältigung, ist wieder eine neue Nutzung. Es ist nichts als gerecht, wenn der Komponist, der dieses Werk geschaffen hat, auch die entsprechende, angemessene Entschädigung erhält.

Ich bin froh, dass die Kommission an diesen Grundsätzen festgehalten hat. Insbesondere auch in Artikel 19, wo der Eigengebrauch und dessen Schranken geregelt sind, hat man eine Lösung gefunden, die diesen Prinzipien Rechnung trägt.

Ich bin auch froh, dass die Kommission darauf verzichtet hat, ein Produzentenrecht einzufügen. Man muss sich im Klaren sein: Angestellte Künstler, die beispielsweise bei der SRG arbeiten, sind in einem Abhängigkeitsverhältnis. Wenn sie ein gutes Werk schaffen und nachher per Arbeitsvertrag alle Rechte abtreten müssen, kann ihnen ein Riesenverlust entstehen. Stellen Sie sich vor, einer schafft ein Werk, das nachher ein Schlager wird, der um die Welt geht, und er hat in seinem Arbeitsvertrag sämtliche Rechte abgetreten. Das kann nicht der Sinn sein. Er hat das Recht für die Erstnutzung an die SRG abgetreten, aber für die weiteren Nutzungen muss der Urheber in seinem Recht bleiben und die Chance behalten, entsprechend an den Erträgen zu partizipieren.

Schliesslich bin ich auch froh, dass Kollege Lombardi jetzt gerade gesagt hat, dass die kollektive Verwertung der Rechte, die ja von den Komponisten und von den übrigen Autoren in Genossenschaften institutionalisiert wurde und auch im Gesetz ihre Basis findet, nach wie vor sehr zweckmässig ist, gerade auch von den Nutzern her gesehen. Er hat ein Beispiel genannt: Wenn ein Nutzer verschiedene Musikwerke aufführen und nachher von allen einzelnen Urhebern die Rechnung für diese Nutzung erhalten würde, wäre das unmöglich; das funktioniert gar nicht. Je mehr die Technologie voranschreitet, umso wichtiger wird eigentlich auch die kollektive Nutzung, sowohl für die Urheber wie für die Nutzer.

Auf die kollektive Nutzung kommen wir noch bei Artikel 60, zu dem ja auch Minderheitsanträge bestehen. Dass mit der kollektiven Nutzung auch sachgerechte Pauschalisierungslösungen gefunden werden müssen, ist klar. Daher ist eigentlich die heutige Entschädigungsregelung, wie sie in Artikel 60 vorgesehen ist, in Ordnung. Ich bin froh, dass die Mehrheit der Kommission an dieser festhalten möchte.

Ich bitte Sie in diesem Sinne auch, auf die Vorlage einzutreten.

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