David Eugen · Ständerat · 2006-12-19
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-19
Wortprotokoll
Absatz 5 ist relativ kompliziert formuliert. Man muss ihn wirklich zwei-, dreimal lesen, um ihn genau zu verstehen. Ich möchte einfach nochmals aus meiner Optik heraus festhalten, wie ich den Artikel verstehe, wenn ich ihn lese; und vielleicht können der Herr Bundesrat und der Kommissionspräsident das bestätigen.
Ein konkretes Beispiel, das Herunterladen von Musik: Wenn man jetzt also bei iTunes - für Fr. 1.50 kann man das - ein Stück herunterlädt, dann ist das mit diesen Fr. 1.50 bezahlt, und die Speicherung auf dem Computer, so, wie ich das hier lese, ist dann okay. Das ist also mit dem Herunterladen bei iTunes bezahlt. Wenn ich dieses Stück und noch verschiedene andere Stücke, die ich für je Fr. 1.50 heruntergeladen habe, nehme und eine CD daraus mache, dann darf ich diese CD machen; ich darf sie zum Beispiel in meinem Auto als Musikstück einlegen, das ich im Auto hören möchte. In meinem eigenen Auto oder im Auto meiner Ehefrau ist das möglich. Wenn ich aber nachher diese CD an Kollegen und an Freunde weitergebe oder sogar anfange, mit diesem Werk zu handeln, dann ist der Eigengebrauch überschritten. Das ist also nicht mehr Eigengebrauch. Diese Grenze muss man sauber ziehen. Das ist entschädigungspflichtig, oder es ist einfach unzulässig, wenn man es nicht entschädigt - dies nach Absatz 3. Ich möchte einfach nochmals klar bestätigt haben, dass dieses Verständnis von Absatz 5 richtig ist.
Es ist nach meiner Meinung übrigens dasselbe, wie wenn man eine CD kauft: Dann kauft man die CD, kann sie zu Hause hören, kann noch eine fürs Auto machen, das darf man auch noch. Wenn man hingegen weitere CD brennt und sie dann an Kollegen weitergibt oder übers Internet an x-welche Leute weiterstreut, die nicht im Personenkreis sind, der in Absatz 1 Buchstabe a erwähnt ist - also im persönlichen Bereich -, dann ist das nicht mehr zulässiger Eigengebrauch, sondern das ist dann eine vergütungspflichtige Nutzung.