Stadler Hansruedi · Ständerat · 2006-12-19
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-19
Wortprotokoll
Der neue Artikel 22b greift ein Problem auf, das sich, wie Herr Bundesrat Blocher bereits gesagt hat, in jüngster Zeit immer deutlicher zeigt: Wertvolles Archivgut kann der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden, weil die Inhaber der Urheberrechte unauffindbar sind. Die beantragte Schranke schafft hier Abhilfe. Mit der Unterstellung unter die kollektive Verwertung wird der Informationsmangel über die Rechteinhaber überwunden und die Nutzung im Interesse der Allgemeinheit ermöglicht.
Der neue Artikel 22b geht somit in die gleiche Richtung wie der soeben von Ihnen beschlossene Artikel 22a. Er legt aber andere Schwerpunkte; er privilegiert nicht eine bestimmte Gruppe von Nutzern, sondern knüpft an einem öffentlichen Interesse an. Dementsprechend erfasst er nur in der Schweiz produzierte und hergestellte Ton- oder Tonbildträger. Er enthält im Gegensatz zu Artikel 22a keine voraussetzungslose Erlaubnis zur Nutzung, sondern greift erst, wenn eine individuelle Rechteeinräumung unmöglich ist, weil die Rechteinhaber nicht auffindbar sind.
Gegen diesen zusätzlichen Artikel 22b ist keine Opposition erwachsen.