Stadler Hansruedi · Ständerat · 2006-12-19
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-19
Wortprotokoll
Ich erlaube mir hier nur eine allgemeine Bemerkung zu diesem Artikel und werde dann anschliessend an die Begründungen der Kommissionsminderheit zu den einzelnen Anträgen Stellung nehmen.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen hier eindringlich, den Minderheitsantrag Germann abzulehnen, denn bei Artikel 60 geht es eigentlich um einen Grundpfeiler des Interessenausgleichs. Alles würde wieder infrage gestellt. Herr Kollege Germann, anlässlich des Eintretens haben Sie den Eindruck erwecken wollen, dass wir diese Nutzerinteressen nicht berücksichtigt hätten. Ich muss hier betonen: Wir haben sämtliche Interessen berücksichtigt. Wir glauben, dass das Gesamtsystem in einem Gleichgewicht ist und mit den Minderheitsanträgen dieses Gleichgewicht infrage gestellt wird.
Im Jahr 1992 wurden den Urhebern gewisse neue Vergütungen zugestanden, und im Gegenzug wurde eine Angemessenheitskontrolle eingeführt. Der Minderheitsantrag wurde in der Kommission vonseiten des Dachverbandes der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN) eingebracht. Die Tätigkeit dieses Verbandes besteht aber darin, den Verwertungsgesellschaften gegenüber möglichst tiefe Entschädigungen auszuhandeln. Er versucht mit der von der Minderheit beantragten Verschärfung ein zusätzliches Instrument vonseiten des Gesetzgebers zu erhalten, um die Tarife möglichst niedrig zu halten. Nach Ansicht der Mehrheit der Kommission ist aber hier die Schmerzgrenze für die Kulturschaffenden erreicht und auch die Grenze der verfassungsmässig garantierten Rechte der Urheber, nämlich die Eigentumsgarantie.
Zu den einzelnen Anträgen werde ich dann noch nach der Begründung durch den Minderheitsvertreter Stellung nehmen.