Germann Hannes · Ständerat · 2006-12-20
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-20
Wortprotokoll
Ohne produktionslenkende Massnahmen macht die in Artikel 37 festgeschriebene Pflicht, eine Direktvermarktung vorgängig zu melden, keinen Sinn mehr, zumal die Meldepflicht in Artikel 43 enthalten ist. Artikel 37 und mit ihm der 3. Abschnitt können folglich aufgehoben werden.