Leuthard Doris · Bundesrat · 2006-12-20
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2006-12-20
Wortprotokoll
Ich kann gerade beim Votum von Herrn Bürgi ansetzen:
1. Wir brechen nichts übers Knie, Herr Bürgi. Ich möchte Sie nochmals daran erinnern, dass das heutige Landwirtschaftsgesetz, das Ihr Parlament - Sie waren wahrscheinlich bei der Ausgestaltung bereits dabei - beschlossen hat, diese Zulage befristet. Sie läuft nach heutigem Gesetz 2009 aus. Wir machen nichts anderes, als Ihren Auftrag umzusetzen.
2. Der Verzicht auf die Zulage für silagefreie Fütterung hat bereits im Vorfeld zur "AP 2002" kontroverse Diskussionen ausgelöst. Damals einigte man sich auf den Kompromiss, das nochmals zehn Jahre weiterzuführen. Ich stelle fest: Mit den Anträgen der Mehrheit wie der Minderheit ist auch diese Diskussion bereits wieder hinfällig, und ich glaube, das Parlament muss sich hier schon auch den leisen Vorwurf machen, eine Zickzackpolitik zu betreiben. Sie stellen hier Ihre eigenen Beschlüsse wieder infrage. Man kann seine Meinung immer ändern, aber vom Markt her hat sich nichts geändert, weswegen die Beurteilung dieser Frage anders ausfallen müsste. Wenn die Direktzahlungen grundsätzlich hinterfragt werden, bin ich einverstanden, aber das ist ja mit der Konzeption der "AP 2011" nicht der Fall.
Nochmals zur grundsätzlichen Haltung des Bundesrates: Weshalb sagen wir auch, es brauche diese Zulage nicht mehr? Wir sagen das nicht nur, weil es dem Willen des Gesetzgebers entspricht, sondern weil wir auch an den Verfassungsauftrag erinnern möchten. Im Verfassungsauftrag steht, dass der Bund Zahlungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen auslösen soll. Jetzt ist es so, dass die silagefreie Produktion einen Mehrwert bringt. Sie hat auch mehr Aufwand für den Bauern zur Folge. Aber diesen Mehrwert, indem eben Rohmilchkäse mit seinem unverwechselbaren Geschmack produziert wird, honoriert der Markt auch mit höheren Rohstoffpreisen. Wir honorieren deshalb keine gemeinwirtschaftliche Leistung, wenn Sie diese Zulage beibehalten, sondern eine marktwirtschaftliche Leistung. Der Bundesrat ist der Auffassung, für marktwirtschaftliche Leistungen brauche es eben keine staatliche Beihilfe, sondern das honoriere bereits der Markt.
Wir haben hier ja auch den Tatbeweis. Im Falle der Produktion von Gruyère und Tête de Moine wird für die Milch rund 10 Rappen mehr bezahlt als für Molkereimilch. Beim Emmentaler hatten wir lange Zeit ein Problem wegen der Überproduktion. Aber auch hier ist seit einigen Monaten die Korrektur des Marktes im Gang. Insofern ist es einfach nicht ganz verfassungskonform, wenn Sie marktwirtschaftliche Leistungen abgelten und nicht gemeinwirtschaftliche; daran möchte ich erinnern.
Zum Argument von Herrn Frick, es sei im Vollzug sehr mühsam, wenn wir das nach dem Konzept der Mehrheit Ihrer Kommission an die Grünlandfläche anbinden würden, möchte ich Ihnen zwei Gegenargumente liefern: Erstens ist es eine Tatsache, dass wir im Vollzug bereits beim Direktzahlungssystem alle Flächen erheben müssen. Diese Arbeit ist also im Rahmen des Systems der Direktzahlungen sowieso gemacht. Es gibt keinen Mehraufwand, wenn wir jetzt die Zulage für Silageverzicht an die Fläche anbinden. Zweitens besteht auch die Auszahlung via Direktzahlungssystem bereits; das bringt also auch keinen Mehraufwand mit sich. Daher ist für uns der Hinweis auf den Vollzug keine Begründung, gegen die Grünlandanbindung zu votieren. Sie können politisch dagegen argumentieren, aber nicht aufgrund des Vollzugs.
Aus Gründen der Gesetzgebung, aus Gründen der Verfassung halten wir grundsätzlich daran fest, dass wir diese 3 Rappen ab 2009 aufheben möchten. Wenn Sie daran festhalten wollen, würde ich bei Artikel 188 Absatz 3 aber klar das Konzept der Mehrheit bevorzugen, weil es wenigstens für die Mehrkosten von 30 Millionen Franken die Kompensation innerhalb des Zahlungsrahmens vorsieht, also beim RGVE-Beitrag für Milchkühe. Das wäre dann für uns grundsätzlich die richtige Variante. Den Flächenbeitrag würden wir dem Konzept der Minderheit vorziehen, weil diese Flächenanbindung den ökologischen Leistungsnachweis beinhaltet - das ist die Konzeption der Agrarpolitik - und somit auch eine geringere Koppelung an die Milchmenge darstellen dürfte.
Wenn schon, würde ich Ihnen also empfehlen, der Mehrheit zuzustimmen.