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Germann Hannes · Ständerat · 2006-12-20

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-20

Wortprotokoll

Die Bestimmungen der Artikel 10 und 11 über die Qualität erweisen sich für den Bereich der Milch allgemein als ungenügend. Im Zusammenhang mit der aktuellen Totalrevision des Lebensmittelgesetzes werden zudem die Hygienevorschriften über Milch und Milchprodukte neu auf das Lebensmittelgesetz abgestützt. Die gesetzliche Grundlage für die Bewilligungspflicht findet sich in Artikel 17a des Lebensmittelgesetzes.

Die milchspezifische Bestimmung zur Qualitätssicherung in Form einer Bewilligungspflicht für Milchverarbeiter ist folglich nicht mehr nötig. Artikel 44 kann somit aufgehoben werden.