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Maissen Theo · Ständerat · 2006-12-20

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-20

Wortprotokoll

Dieser Artikel ist an und für sich nur teilweise neu. Er steht in Bezug zu Artikel 26 des Landwirtschaftsgesetzes, wo bis heute die Ausfuhrbeihilfen generell [PAGE 1238] geregelt sind. Artikel 26 wird mit der Vorlage des Bundesrates gestrichen. Das heisst, dass auch Ausfuhrbeihilfen, wie ich sie hier für die Ausfuhr von Zucht- und Nutzvieh beantrage, wegfallen.

Ich möchte auf die Botschaft hinweisen. Auf Seite 6420 steht folgender Satz: "Die Viehaufzucht ist und bleibt eine wichtige Alternative zur Milchproduktion im Berggebiet." Auf Seite 6424 wird weiter ausgeführt: "Deshalb wird der Export von Nutz- und Zuchttieren auch in Zukunft ein wichtiges Marktsegment für die inländische Viehwirtschaft bleiben."

Wie ist nun die Situation im Viehexport? Während Jahrzehnten konnte die Schweiz jährlich 10 000 bis 15 000 Tiere der Gattung Rindvieh ausführen, und zwar in der Regel mit Unterstützung durch den Bund und teilweise mit Unterstützung durch die Kantone. Diese Exporte sind im Zusammenhang mit der BSE-Seuche, die vor einigen Jahren über Europa hinwegzog, relativ abrupt eingebrochen. Mit der BSE-Seuche war eine sehr starke Einschränkung des ganzen Tierverkehrs verbunden. Deshalb haben wichtige Importländer für Zucht- und Nutzvieh aus der Schweiz, insbesondere Italien, die Grenze für Importe von Vieh über Jahre hinweg geschlossen. Wobei es für mich rückblickend eher so ist, als habe Italien die ganze Situation mit der BSE-Seuche missbraucht, indem mit dem Importverbot gegenüber der Schweiz Protektionismus betrieben wurde. Vor einiger Zeit wurde bekannt, dass Italien Importe aus anderen Ländern zuliess, während Importe aus der Schweiz noch nicht zugelassen waren.

Nun ist die ganze Geschichte mit BSE vorüber, das sollte kein Problem mehr sein. Der ganze Viehexport zieht langsam wieder an, aber es braucht sehr viel Aufbauarbeit. So konnten wir aus dem Kanton Graubünden Ende des letzten Monats 23 Kühe in die Region Parma exportieren. Diese Ausfuhr war aber nur dank der heute noch bestehenden Ausfuhrbeihilfen des Bundes möglich; es sind rund 600 Euro je Tier. Nun will man mit dem Entwurf des Bundesrates, in welchem Artikel 26 aufgehoben wird, diese Förderung abbrechen, und zwar auf einmal, ohne irgendwelche Übergangsregelungen, auf das Jahr 2008. Das würde bedeuten, dass der Viehexport, der nun wieder im Entstehen ist, mit dem Wegfall der Förderung sehr grosse Probleme bekäme, respektive man muss davon ausgehen, dass eine Weiterentwicklung des Viehexports so nicht mehr möglich wäre.

Damit Sie wissen, um welche Grössenordnung es hier geht: Im Budget des Jahres 2007 haben wir noch 6 Millionen Franken für den Viehexport gesprochen. Es ist zwar richtig, dass die WTO-Mitgliedländer untereinander abgemacht haben, sämtliche Exportsubventionen auf das Jahr 2013 aufzuheben. Es macht aber keinen Sinn, wenn wir nun in vorauseilendem Gehorsam - um diesen Begriff zu gebrauchen - diese Exportsubventionen, diese Ausfuhrbeihilfen für den Viehexport, bereits auf das Jahr 2008 einstellen. Das ist auch von den WTO-Bedingungen her nicht nötig, zumal davon ausgegangen wird, dass dieser Zielhorizont für die Abschaffung der Exportsubventionen im Jahr 2013 wahrscheinlich noch hinausgeschoben wird.

Ich möchte also anstelle von Artikel 26, der eine generelle Regelung für die Ausfuhrbeihilfen enthält, den Vorschlag machen, dass für die Zucht- und Nutztiere die Ausfuhrbeihilfen weiterhin möglich sind. Ich möchte das in zweifacher Hinsicht einschränken: Erstens soll es "unter Beachtung der internationalen Verpflichtungen" möglich sein, dies im Hinblick auf die Abmachungen innerhalb der WTO zum Abbau der Exportbeiträge. Ich möchte zweitens auch, dass es dem Bundesrat möglich ist, den unterschiedlichen Marktverhältnissen in den einzelnen Ländern Rechnung zu tragen. Es ist nicht notwendig, bei jedem Land die gleich hohe Exportsubvention zu erbringen, damit der Viehexport funktioniert; es gäbe also eine Abstufung nach verschiedenen Ländern.

Ich möchte mit meinem Antrag dem nun wiederaufkommenden Viehexport die Möglichkeit geben, sich anzupassen. Ich möchte auch, dass der schweizerische Viehexport gegenüber anderen Exportländern, die nach wie vor solche Unterstützungsmassnahmen kennen, keine Nachteile hat, im Hinblick darauf, dass sich die Konkurrenzsituation heute auch hier verschärft hat.

Ich bitte Sie also aufgrund dieser Überlegungen, mit einer Kann-Formulierung dem Bundesrat weiterhin die Möglichkeit zu geben, die Ausfuhr von Zucht- und Nutzvieh zu unterstützen. Ich danke Ihnen, wenn Sie meinem Antrag zustimmen.