Germann Hannes · Ständerat · 2006-12-20
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-20
Wortprotokoll
Ausschlaggebend für den Entscheid der Kommissionsmehrheit war die Tatsache, dass es im Bereich der Zuckerproduktion eine sehr enge Symbiose zwischen den Rübenproduzenten und den verarbeitenden Zuckerfabriken gibt. Es geht um rund 18 000 Hektaren, die mit Zuckerrüben bepflanzt werden. Sie stellen eine bedeutende Einkommensquelle für rund 7000 Rübenpflanzer dar. Es geht in diesem Bereich auch um [PAGE 1241] einige Hundert Arbeitsplätze und viele indirekt Beteiligte. Insgesamt werden in der Schweiz pro Jahr rund 220 000 Tonnen Zucker produziert, was in guten Jahren 100 Prozent des Inlandkonsums ausmacht. Damit sei aber auch angedeutet, dass wir uns nicht im Bereich einer Überschussproduktion bewegen, im Gegenteil, es kommt immer wieder zu Phasen mit einer prekären Versorgungslage, wie dies gerade gegenwärtig der Fall ist. Die erwähnten Engpässe rühren auch daher, dass Einfuhrzucker sehr oft die Anforderungen der Konsumentenschaft und der inländischen Verarbeitungsindustrie nicht erfüllt. Den beiden Werken Aarberg und Frauenfeld darf attestiert werden, in den letzten Jahren hinsichtlich wirtschaftlicher und ökologischer Produktionsweise sehr grosse Fortschritte gemacht zu haben. Ihr Qualitätsstandard darf als hoch bezeichnet werden. Aber sie sind auf einen ausreichenden Zufluss an hochwertigen Rüben angewiesen, was die enge Zusammenarbeit als besonders sinnvoll erscheinen lässt.
Durch die Verabschiedung der Zuckermarktordnung der EU im November 2005 und im Zusammenhang mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU aus den Bilateralen II kommt es beim Zucker zur sogenannten Doppelnulllösung. Sie gewährt auf der einen Seite Freihandel für den in verarbeiteten Produkten enthaltenen Zucker. Auf der anderen Seite beeinflusst der EU-Preis mit dieser neuen Ordnung den Schweizer Preis massiv. Das ist effektiv eine neue, schwierige Ausgangslage für den Zuckerbereich.
Darum hat sich die Mehrheit - es war eine Mehrheit von 5 zu 5 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten - dafür entschieden, dem Bundesrat die Möglichkeit zu belassen, die Verarbeitungsstufe weiterhin zu unterstützen. Es geht - das ist ganz wichtig - dabei um maximal 10 Millionen Franken, während es im Jahr 2006 immerhin noch 26 Millionen sind, und im Jahr 2000 waren es sogar noch 45 Millionen Franken. Das zeigt Ihnen, dass die Zuckerfabriken auf dem richtigen Weg sind. Aber wir sollten jetzt nicht so kurz vor dem Ziel das Erreichen des Zieles verhindern.
Mit Anreizen für möglichst hohe Qualität ist es besser möglich, die hohe Zuckerqualität in unserem Land sicherzustellen, als wenn wir ausschliesslich einen Flächenbeitrag an den Produzenten ausrichten, der aber keinerlei Qualitätsanreiz bietet, sondern lediglich den Anreiz, eine Fläche überhaupt mit Rüben zu bepflanzen.
Mit der Mehrheitslösung befinden wir uns für die Industrie auf der sicheren Seite, wir befinden uns aber auch für die Versorgungssicherheit in diesem unserem Land auf der sicheren Seite, und damit bitte ich Sie, hier unbedingt der Mehrheit zu folgen.