Humbel Näf Ruth · Nationalrat · 2007-03-05
Humbel Näf Ruth · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2007-03-05
Wortprotokoll
Die Volksinitiative vom 5. November 2005 "gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten" verlangt, dass in touristisch genutzten Erholungsgebieten in Friedenszeiten keine militärischen Übungen mit Kampfjets durchgeführt werden dürfen. Die SiK hat an ihrer Sitzung vom 15. und 16. Januar 2007 Hearings zur Initiative durchgeführt. Sie hat die Initiative beraten und mit 13 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, die Initiative abzulehnen.
Die Initiative ist aus den Diskussionen um den Lärm des Kampfjets F/A-18 in der Region des Militärflugplatzes Meiringen heraus entstanden. Die Vertreter der Region Meiringen-Hasliberg haben am Hearing den Ärger und die Sorgen der Bevölkerung angesichts des Fluglärms geschildert. Die kritischen Stimmen aus der Bevölkerung sind ernst zu nehmen. Sie sind auch in der Kommission auf Verständnis gestossen. Wir liessen uns vom VBS auch ausführlich über die [PAGE 8] Anstrengungen informieren, welche zur Umsetzung von Lärmschutzbestimmungen unternommen werden. Eine gewisse Lärmbelastung rund um die drei Hauptstützpunkte der Luftwaffe - Payerne, Sion und Meiringen - ist indes unvermeidlich, wobei die Region Payerne die Hauptlast der Flugbewegungen trägt und damit auch den meisten Fluglärm hat.
Entgegen den Aussagen der Initianten gibt es indes keine Hinweise und Indikatoren, dass der militärische Flugbetrieb einen relevanten negativen Einfluss auf die touristische Entwicklung in der Region hat. Unabhängige Studien kommen zum Schluss, dass kein Kausalzusammenhang zwischen Flugbetrieb und touristischer Entwicklung hergeleitet werden kann. Zudem wird die Behauptung, die Bodenpreise seien gesunken, widerlegt. Die Initiative will Tourismusgebiete privilegiert vor militärischem Fluglärm schützen. Damit nehmen die Initianten in Kauf, dass eine zusätzliche Lärmbelastung in die dichtbesiedelten Gebiete verlagert würde. Diese Forderung ist eine kaum zu rechtfertigende Ungleichbehandlung von Tourismusgebieten gegenüber dichtbevölkerten Gebieten im Mittelland, wobei sich in diesem Zusammenhang natürlich die Frage stellt, wie Tourismusgebiete definiert und abgegrenzt werden. Die höchsten Zahlen bezüglich Übernachtungen von Touristen weisen nämlich die Städte aus, und im Umkreis von Städten gibt es auch touristisch genutzte Naherholungsgebiete.
Die Initianten beteuern, die Initiative sei kein Angriff auf die Armee, sondern richte sich gegen die Auswüchse der Armee. Es ist indes so, dass mit der Annahme der Initiative kaum mehr eine funktionstaugliche Luftwaffe betrieben werden könnte. Die Haupttrainingsräume für Kampfjets der Armee liegen über den Alpen, also über typischen Tourismusregionen der Schweiz. Wegen der Zivilluftfahrt können die Trainingsräume praktisch nicht verschoben werden. Bei Annahme der Initiative wären Trainings mit Kampfjets in der Schweiz kaum mehr durchführbar, und damit wäre die Luftwaffe als Ganzes infrage gestellt.
Eine Luftwaffe ist für die Souveränität jedes Landes unverzichtbar. Sie bildet gewissermassen das Rückgrat einer modernen Armee. Mit ihren Kampfjets erfüllt die Armee den verfassungsmässigen Auftrag zur Wahrung der Lufthoheit. Dazu gehört in Friedenszeiten insbesondere der Luftpolizeidienst, mit dem die Sicherheit im Luftraum auch zugunsten des Zivilluftverkehrs gewährleistet wird. Die Armee verfügt als Einzige über die dazu notwendigen Mittel und Fähigkeiten und leistet dadurch einen zentralen und unabdingbaren Beitrag zur Wahrung der Souveränität und Neutralität der Schweiz. Damit die Armee ihre Aufgabe wahrnehmen und die Einsatzbereitschaft sicherstellen kann, muss sie im Luftraum der Schweiz Übungsflüge durchführen können. Schon heute finden viele Trainingsflüge, namentlich Tief- und Nachtflüge, im Ausland statt. Eine gänzliche Auslagerung der Übungsflüge ins Ausland wäre als Alternative unrealistisch. Zum einen dürften die Partnerstaaten ohne entsprechende Gegenleistungen kaum zur Übernahme des ganzen Schweizer Fluglärms bereit sein, und zum anderen müssen die Piloten auch mit unseren topografisch und meteorologisch besonderen Verhältnissen üben können und mit diesen vertraut sein.
Eine Kommissionsminderheit unterstützt die Initiative. Die Befürworter sind im Wesentlichen der Meinung, dass die betroffene Bevölkerung punkto Lebensqualität einen zu hohen Preis für militärische Übungen bezahlen müsse, insbesondere, da derzeit keine gegnerische Luftwaffe zu sehen sei, welche die Schweiz angreifen könnte. Friedenszeit und Kriegszeit seien rechtlich klar definiert.
Ein Antrag betreffend Prüfung eines indirekten Gegenvorschlages wurde von der Kommission mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Dem Antragsteller ging es primär um ein Verbot von Starts mit Nachbrennern. Das ist jedoch eine technische Fragestellung, welche in der Kompetenz des VBS liegt und nicht Gegenstand eines Gegenvorschlages sein kann. Die Kommission diskutierte aber längere Zeit über die Notwendigkeit von Starts mit Nachbrennern. Vonseiten des VBS wurde uns dargelegt, dass der Start mit Nachbrennern aus Sicherheitsgründen notwendig sei. Es wird jedoch nicht ein normaler Nachbrennerstart mit Start und Steigflug praktiziert, wie es im Ausland üblich ist. Der Nachbrenner ist nur auf der Piste, während der Beschleunigungsphase, eingeschaltet. Die Folge davon ist, dass unmittelbar neben dem Flugplatz mehr Lärm entsteht. Mit Nachbrennern zu starten bedeutet aber auch, dass ein Zusatztank die Übungsdauer verlängern kann und dadurch 20 bis 35 Prozent weniger Flugbewegungen notwendig sind.
An dieser Stelle sei noch in Erinnerung gerufen, dass im Zuge der Reduktion der gesamten Luftflotte von 400 auf 87 Maschinen mehrere Flugplätze auch gegen den Willen der Regionen geschlossen wurden und sich die Luftwaffe auf die Flugplätze Payerne, Sion und Meiringen konzentriert hat, wo in der Folge viel investiert worden ist. Das Standortkonzept der Armee wurde mit den Kantonen besprochen, auch mit den direkt betroffenen Gemeinden im Berner Oberland. Keine Gemeinde hat sich gegen den Flugplatz ausgesprochen. Im Vergleich zur Zivilluftfahrt hält sich die Armee an sehr restriktive ordentliche Flugbetriebszeiten: von 8 bis 12 und von 13.30 bis 17 Uhr an Werktagen. Zu berücksichtigen ist auch, dass es in der Region um Arbeitsplätze geht; es handelt sich doch um insgesamt 243 Arbeitsplätze, wovon 24 von Lehrlingen besetzt sind.
Wir leben in der Schweiz auf sehr engem Raum mit verschiedensten Lärmimmissionen - insbesondere auch durch den zivilen und militärischen Luftverkehr. Letztlich lässt sich dieser Zielkonflikt zwischen tolerierbaren Lärmimmissionen und dem Bedürfnis nach Ruhe, welcher nicht bloss in touristischen Gebieten, sondern auch in den Agglomerationen existiert, nicht lösen, sondern nur entschärfen.
Gerade was den Betrieb am Flughafen Meiringen betrifft, ist das VBS sehr bemüht, die Lärmbelastungen zu minimieren. Die Initiative würde jedoch die operationelle Einsatzbereitschaft der Luftwaffe beeinträchtigen und damit die Funktionstauglichkeit der Armee als Ganzes gefährden.
Mit 13 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat sich die SiK gegen die Initiative ausgesprochen. Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, dieser Empfehlung zu folgen und sowohl die Initiative als auch den Rückweisungsantrag abzulehnen.