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Joder Rudolf · Nationalrat · 2007-03-05

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-05

Wortprotokoll

Im Namen der Minderheit beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten, den Entwurf des Bundesrates zu unterstützen, den Antrag der Mehrheit abzulehnen und festzulegen, dass Mitglieder des Parlamentes nicht gleichzeitig noch Mitglied von ausserparlamentarischen Kommissionen sein können. Wir sind klar der Meinung, dass zwischen einem Parlamentsmandat und der Mitgliedschaft in einer ausserparlamentarischen Kommission generell eine Unvereinbarkeit besteht.

Es geht hier um die konsequente Anwendung des Gewaltentrennungsprinzips. Die Gewaltentrennung ist ein wichtiger Grundsatz unserer Verfassung, und dieser wichtige Verfassungsgrundsatz sollte auch von uns als oberster Staatsbehörde und als Gesetzgeber respektiert und eingehalten werden. Es geht darum, Interessen- und Loyalitätskonflikte bei der gleichzeitigen Ausübung eines parlamentarischen Mandates und der Mitarbeit in einer ausserparlamentarischen Kommission zu vermeiden. Es geht nicht an, dass ein Parlamentsmitglied zum Beispiel im Auftrag des Bundesrates, also der Exekutive, im Rahmen seiner Tätigkeit für eine ausserparlamentarische Kommission massgeblich an der Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage beteiligt ist und anschliessend auch noch als Mitglied des Parlamentes darüber befinden und entscheiden kann. Es ist auch stossend, wenn die angestellten Sekretariatsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der ausserparlamentarischen Kommissionen von der Unvereinbarkeit erfasst sind, diese für sie also Gültigkeit hat, nicht aber die in der Sache effektiv zuständigen Kommissionsmitglieder. Deshalb ist die Präzisierung von Artikel 14 Buchstabe c des Parlamentsgesetzes gemäss dem Entwurf des Bundesrates absolut nötig.

Die vom Ständerat vorgenommene Unterscheidung zwischen entscheidberechtigten Behördenkommissionen und beratend tätigen Verwaltungskommissionen ist unklar. Diese Trennung ist in der Praxis kaum zu machen und umzusetzen und würde insbesondere auch von der Öffentlichkeit überhaupt nicht verstanden. Auch ausserparlamentarische Kommissionen ohne Entscheidkompetenzen können durchaus grossen Einfluss haben.

Wir sollten als Parlament, als Gesetzgeber und oberste Staatsbehörde, nicht den Eindruck erwecken, als wollten wir uns sklavisch an diesen Posten festklammern. Es geht hier um die Glaubwürdigkeit des Parlamentes. Betroffen wären zurzeit 4 Mitglieder des Ständerates und 19 Mitglieder dieses Rates, die momentan Mitglieder ausserparlamentarischer Kommissionen sind. Ein Rückzug aus diesen Gremien sollte nach Meinung der Minderheit verkraftbar und zumutbar sein.

Ich bitte Sie, die Fassung des Bundesrates zu unterstützen und dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.

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