Bäumle Martin · Nationalrat · 2007-03-06
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktionslos · 2007-03-06
Wortprotokoll
Zuerst eine Vorbemerkung zum Thema Stromlücke in einem Markt: Ich kann nicht verstehen, wie Liberalisierer und Marktwirtschafter von einer Lücke im Markt sprechen können. Das kann nur ein Monopolist. Es ist eigentlich klar: Wenn die Menge sinkt, steigt der Preis; allenfalls wird die Effizienz erhöht, und Sparen wird attraktiver. Es kann zu kurzfristigen "Liquiditätsengpässen" kommen, das ist richtig. Aber eine Stromlücke in einem Markt, das ist eigentlich ein Widerspruch.
Eine zweite Vorbemerkung: Gaskraftwerke bzw. Gaskombikraftwerke mit Gas- und Dampfturbinen (GUD) werden heute zu sehr schlechtgemacht. GUD sind immerhin die effizienteste Massnahme der Umsetzung mit Gas; mit der Abwärmenutzung wird das Ganze noch optimiert. Wenn der Strom aus diesen effizienten Gaskraftwerken für den Ersatz von Elektrospeicherheizungen mit Wärmepumpen, kombiniert mit dem Ersatz von Ölheizungen durch Wärmepumpen, eingesetzt würde, wäre diese Massnahme CO2-mässig sogar effektiver als andere. Bei der Umsetzung einer konsequenten Politik der erneuerbaren Energien, der Strom- und Energieeffizienz würden solche GUD nach spätestens zwanzig bis dreissig Jahren überflüssig und nur noch für Notlagen gebraucht. Gerade dann wären sie insgesamt entschieden effizienter als jegliche andere Grosskrafttechnologie.
Die diesbezügliche aktuelle Stigmatisierung, die vor allem von der FDP betrieben wird, scheint mir ideologisch bedingt zu sein. Ziel: Ein neues AKW muss her. Dass neuestens auch die CVP bei dieser Stigmatisierung mitmacht, macht die Sache nicht viel besser. Richtig enttäuscht bin ich aber von den Jungparteien, welche hier in Einigkeit von links-grün und rechts gegen die GUD antreten. Damit sind für mich vor allem die linken und grünen Jungparteien der AKW-Lobby auf den Leim gegangen.
Erstaunlich ist es für mich dann, wenn die gleiche parlamentarische Mehrheit, die heute bei den GUD so stringent ist, bei den Atomkraftwerken meine parlamentarische Initiative 05.420, "Atomkraftwerke. Verursacherprinzip", betreffend Haftung ablehnen wird. Während wir also bei den Gaskraftwerken richtigerweise die CO2-Abgabe oder eine volle Kompensation verlangen, damit sie ihr Klimarisiko mitfinanzieren, wehrt sich die Mehrheit dieses Parlamentes nach wie vor dagegen, bei den AKW mit gleich langen Spiessen den Markt und das Verursacherprinzip umzusetzen.
Zu Artikel 1 Absatz 2: Die Kompensationsmassnahmen zu 100 Prozent machen grundsätzlich Sinn. Was ich aber hier wieder anfügen möchte: Wenn wir höhere CO2-Abgabesätze hätten - die wir eigentlich brauchen würden -, wäre die ganze Diskussion obsolet, weil dann nämlich die Betreiber von Grosskraftwerken, von GUD, aus marktwirtschaftlichen Gründen automatisch selber Kompensationsmassnahmen tätigen würden. Aber weil die Abgabe so gering ist, müssen wir hier etwas korrigierend eingreifen.
Die Mehrheit erreicht mit ihrem Antrag aber nur eines: Sie verhindert den Bau von GUD und erhöht damit den Druck, neue AKW zu bauen; das will sie offensichtlich. Allenfalls erreicht sie auch, dass die GUD-Betreiber ins Ausland abwandern oder einfach die CO2-Abgabe bezahlen, statt effektiv CO2 zu kompensieren.
Meine Minderheit will dem Bundesrat die Möglichkeit einräumen, der CO2-Abgabe gleichwertige Kompensationsmassnahmen zu vereinbaren. So war es auch in der ursprünglichen Gesetzesvorlage enthalten. Diese müssen dann abgestimmt werden, natürlich auch mit der EU, denn es ist nicht ganz unwichtig, dass wir nicht "ennet der Grenze" so ein Kraftwerk haben.
Ich bin aber der Meinung, dass heute ein besserer Vorschlag auf dem Tisch liegt als der, den ich als meinen Minderheitsantrag vertreten habe. Der Antrag Freysinger ist auch nicht so schlecht. Aber ich denke, der Antrag, den der Bundesrat uns heute neu vorlegt, in welchem er grundsätzlich von der 100-prozentigen Kompensation ausgeht, aber die Flexibilität haben will - aus Sicht des Wettbewerbs, aus Sicht der EU -, diesen Satz, wie viel im Ausland kompensiert werden kann, selber festlegen zu können, dieser Antrag geht eigentlich genau in die Richtung, in die ich mit meinem Antrag gehen wollte. Ich habe einfach ursprünglich einen noch flexibleren Antrag eingebracht.
Ich bin deshalb bereit, meinen Minderheitsantrag zugunsten des Antrages des Bundesrates von gestern zurückzuziehen, und bitte Sie, dem neuen Antrag des Bundesrates zuzustimmen.