Bäumle Martin · Nationalrat · 2007-03-06
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Fraktionslos · 2007-03-06
Wortprotokoll
Jeder noch so kleine Unternehmer muss eine Haftpflichtversicherung abschliessen, welche im Verhältnis zum Risiko und zur möglichen Schadensumme sehr oft sehr hoch ist. AKW-Betreiber hingegen werden seit Jahren bevorzugt, und der Staat deckt das sogenannte Restrisiko ab. Meine parlamentarische Initiative will hier gleich lange Spiesse schaffen durch die Anpassung des geltenden Rechtes mit Bezug auf die Kernenergiehaftung in drei Punkten:
1. Für eine allfällige Rahmenbewilligung eines neuen AKW ist gleichzeitig ein Versicherungsnachweis von 500 Milliarden Franken pro Anlage beizubringen.
2. Bestehende AKW haben den gleichen Nachweis bis spätestens vierzig Jahre nach Inbetriebnahme zu erbringen, ansonsten entfällt die Rahmen- oder Betriebsbewilligung.
3. Die Pflicht eines solchen Versicherungsnachweises muss adäquat auch auf andere Atomanlagen wie geologische Tiefenlager oder Zwischenlager ausgedehnt werden.
AKW beinhalten ein Restrisiko. Dieses ist zwar sehr klein, aber für den Eintritt eines GAU ergaben Schätzungen des Bundesamtes für Zivilschutz bereits in den Neunzigerjahren eine Schadensumme von rund 4000 Milliarden Franken. Auch Schätzungen der Folgekosten von Tschernobyl, umgerechnet auf das Bruttosozialprodukt und die Bevölkerungs- und Wirtschaftsdichte der Schweiz, kamen auf Grössenordnungen von 5000 Milliarden Franken. Einen solchen Schaden könnte die Schweiz als Gemeinwesen kaum verkraften, sodass sich die berechtigte Grundsatzfrage stellt, ob ein solches Restrisiko überhaupt in Kauf genommen werden darf. Bei einem AKW ist das Restrisiko also sozusagen das Risiko, welches uns den Rest gibt.
Unabhängig von der Grundsatzfrage ist aber mindestens die Frage der Deckung im Sinne des Verursacherprinzips zu verankern. Die Forderung meiner parlamentarischen Initiative ist mit 500 Milliarden Franken gegenüber den potenziellen Schäden eigentlich bescheiden, liegt sie doch bei nur 10 Prozent der zu erwartenden maximalen Schadensumme. Hingegen ist die heutige Versicherung mit 1 Milliarde Franken oder neu geplant 2,25 Milliarden Franken absolut ungenügend. Die Folgekosten, die über das hinausgehen, liegen heute beim Staat oder letztlich beim Steuerzahler, und damit subventioniert der Steuerzahler heute eigentlich versteckte Risiken der Atomtechnologie mit wahrscheinlich rund 5 Rappen pro Kilowattstunde. Es besteht also eine Marktverzerrung zugunsten der AKW und damit zulasten der erneuerbaren Energien.
Auch der Vergleich mit den Gaskraftwerken muss hier angeführt werden, haben wir heute doch beschlossen, dass Gaskraftwerke - richtigerweise! - CO2-abgabepflichtig sind oder sich nur mit einer vollen Kompensationspflicht davon befreien können. Sie finanzieren so ihr Klimarisiko. Wenn Sie - vor allem CVP und FDP - also heute meine parlamentarische Initiative ablehnen, setzen Sie sich dem Verdacht aus, dass Sie aus ideologischen Gründen die AKW weiterhin indirekt subventionieren wollen, indem Sie deren Restrisiken vom Staat übernehmen lassen. Übrigens: Eine volle Risikoversicherung über die gesetzten 5000 Milliarden Franken würde wohl definitiv zum Ende der heutigen AKW führen, da der Gestehungspreis durch die volle Risikoabdeckung bei über 50 Rappen pro Kilowattstunde liegen dürfte und damit sogar die teuren Solarzellen bald kostengünstiger wären. Hier zeigt sich die heutige Marktverzerrung bei der Atomenergie durch die indirekte Subventionierung durch die Allgemeinheit noch deutlicher.
Auch die Frage des Atommülls ist ungelöst. Die Folgen allfälliger Restrisiken des Atommülls werden letztlich Tausenden von nachfolgenden Generationen aufgebürdet, weil geologische Tiefenlager nach einer gewissen Zeit nicht mehr als Kernanlagen gelten sollen. Wir wissen aber alle, dass Altlasten zum Beispiel in der Chemie entstanden sind; wir kennen die Probleme, die wir heute damit haben - ich erinnere an die Sondermülldeponie Kölliken. Wir wissen auch, welche Kosten auf die Firmen und - wenn diese nicht mehr existieren - letztlich auf den Steuerzahler zukommen. Deshalb ist heute eine angemessene Risikovorsorgedeckung für Altlasten in der Atomtechnologie zu schaffen, um damit den heutigen Energiepreis zumindest einigermassen im Sinne einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr abzubilden. Meine parlamentarische Initiative geht also nur in Richtung von etwas mehr Kostenwahrheit - es gibt noch lange keine volle Kostenwahrheit bei den AKW. Die parlamentarische Initiative führt auch zu faireren Marktbedingungen für neue Technologien, welche weniger Langzeit- oder Absolutrisiken haben.
Ich bitte Sie, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben und damit der Kommission den Auftrag für eine verursachergerechte Lösung zu erteilen.